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vertraulichen Briefe als ein „Achitofel“ bezeichnet. Einige Zeit später wird der „gemeinsame Neffe Konrad’s und Welf’s“[1] ausdrücklich als derjenige genannt, der die Aussöhnung seiner beiden Oheime in die Hand genommen, die Zurückgabe der Gefangenen vermittelt und eine Bürgschaft für Welf’s Wohlverhalten übernommen hat. Hiermit sind nun zusammenzuhalten die beiden Thatsachen, dass auf jenem Hoftage zu Speier Friedrich ganz sicher anwesend[2], und also Mitglied der Mehrheit, aber ebenso sicher mit dem von der Minderheit verwünschten „Achitofel“ nicht identisch ist[3]. Mag derselbe nun Konrad von Zähringen[4] oder ein anderer einflussreicher Fürst gewesen sein: die Stellung Friedrich’s in der Angelegenheit Welf’s, sobald man deren Verlauf im ganzen ins Auge fasst, ist klar.

5. Erst auf dem Hintergrunde einer solchen durch zwei Jahre bereits befolgten und theilweise auch bewährten Politik einer vermittelnden Stellung lässt sich die bekannte Bemerkung Otto’s von Freising, dass die Fürsten im Jahre 1152 von der Wahl Friedrich’s die vollständige „Beruhigung“ des Staufisch-Welfischen Conflictes sich versprachen, vollständig verstehen. War die Politik Friedrich’s so, wie wir sie aus den dürftigen Spuren glaubten reconstruiren zu dürfen, so erscheint es nicht mehr als Phrase, sondern als ein Bild von treffender Deutlichkeit, wenn Otto sagt, dass die Wähler in dem gemeinsamen Verwandten beider Häuser den Eckstein zwischen zwei Wänden erblickt hätten[5].

    ne is, cui persuadebat, ad perfectum vicisset. Ita factum est, ut nec bellum geramus nec iudicia exherceamus; set spe rerum inanium animos pascimus.

  1. Hist. Welf. cap. 28: Fridericus fratruelis regis, sororius eiusdem Guelfonis, medium se ad compositionem faciendam interposuit, captivosque duci reddi ac regem de cetero securum penes illum esse, provida deliberatione confirmavit. Auch dieser Ausgleich ist wesentlich anders aufzufassen, als Bernhardi ihn darstellt. Vgl. S. 3001.
  2. Bernhardi, Konrad S. 792.
  3. Die Identität wird ausgeschlossen durch oratio senis. Friedrich war damals 27 Jahre alt.
  4. So Bernhardi S. 799.
  5. Otto Fris. II, 2: Principes igitur non solum industriam ac virtutem iam sepe dicti iuvenis, sed etiam hoc, quod utriusque sanguinis consors tamquam angularis lapis utrorumque horum parietum dissidentiam unire posset, considerantes, caput regni eum constituere adiudicaverunt, plurimum
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 301. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_301.jpg&oldid=- (Version vom 11.4.2023)