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7. Um die Mitte des Jahres 1153 ist Friedrich’s Ehescheidung perfect[1]. Dass auch dies nur der Abschluss einer weiter zurückreichenden Entwicklung ist, kann keinem Zweifel unterliegen. Die jetzt verstossene Gemahlin ist auch vorher in Friedrich’s Urkunden nicht ein einziges Mal genannt, während doch sonst in den Königsurkunden die Königinnen und ihre Fürsprache eine grosse Rolle spielen. Sie ist nie Königin gewesen; denn Friedrich hat sich allein ohne seine Gemahlin krönen lassen. Also schon zur Zeit der Krönung, d. h. zur Zeit von Friedrich’s Wahl, stand das Zerwürfniss fest.

Ueber den Ursachen der Scheidung liegt ein Dunkel[2]. Als officieller Grund wird natürlich der einzige kanonisch zulässige, eine angebliche Verwandtschaft der beiden Ehegatten, genannt.

Da in der Familiengeschichte der Verstossenen sich noch ein anderer unaufgeklärter Punkt findet, so kann hier möglicher Weise ein Räthsel durch das andere gelöst werden.

Adele stammte aus dem Hause der Markgrafen vom Nordgau, welche nach Beerbung der Grafen von Cham und Vohburg sich Markgrafen von Vohburg nannten. Ihr Vater, Markgraf Diepold von Vohburg war am 8. April 1146 gestorben. Damals war unter Uebergehung seines Sohnes Berthold die Markgrafschaft vom Könige an den Grafen Gebhard von Sulzbach verliehen, welcher in der That bis zum Jahre 1149 als Markgraf erscheint. Dann ist aber die Markgrafschaft doch an Berthold von Vohburg gegeben worden, welcher von 1150 ab als Markgraf nachweisbar ist[3]. Auch hier ist über die Ursache der auffallenden Erbentziehung und der ebenso auffallenden Restituirung absolut nichts bekannt.

Entnehmen wir aber aus diesem Vorfalle so viel, dass Vohburger und Sulzbacher feindliche Geschlechter waren, so werden wir die Vohburger auf der Seite suchen, welcher Friedrich in Baiern feindlich gegenüber stand, die Sulzbacher auf der befreundeten.

  1. Otto Fris., Gesta II, 11: – – – mense Septembri principes – – – convocantur – – –. Rex tamen, quia non multo ante haec per apostolicae sedis legatos ab uxore sua ob vinculum consanguinitatis separatus fuerat, pro ducenda alia etc.
  2. Prutz, Friedrich I, S. 491; Giesebrecht V, S. 27.
  3. Giesebrecht IV, S. 317. 469.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 303. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_303.jpg&oldid=- (Version vom 11.4.2023)