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bezügliche Diplom ist nicht mehr vorhanden. Unser Bericht sagt nun weiter, dass Veltheim, nachdem es Magdeburgisch geworden war, zuerst der Mutter eines gewissen Dodilo, dann später Dodilo selbst und seinem Bruder auf Lebenszeit dafür zu Lehen gegeben worden sei, dass diese in eine Schenkung, die ihr mütterlicher Oheim, Bischof Marco, in Fallersleben der Magdeburger Kirche gemacht hatte, einwilligten. Diese Schenkung muss vor dem 4. Juni 978 erfolgt sein: denn Fallersleben erscheint zum ersten Male in dem Diplom Otto’s II. von jenem Tage (Mon. Germ. DD. II Nr. 29) unter den Gütern der Magdeburger Kirche, und der Umstand, dass in keiner Schenkungsurkunde Otto’s I. diese Besitzung erwähnt wird, stimmt sehr wohl zu der Angabe unseres Berichts: Fallersleben ist eben nicht aus der Hand des Königs an Magdeburg gekommen. Weiter aber darf man auch aus unserem Bericht folgern, dass Dodilo zur Zeit der Schenkung von Fallersleben noch nicht geboren oder noch ein unmündiges Kind war, da die Entschädigung für die Zustimmung zu derselben zunächst nicht ihm und seinem Bruder, sondern seiner Mutter zugebilligt wurde, die Söhne das Lehen erst später erhielten. Wer aber um 960–970 noch nicht geboren oder ein Kind war, kann sehr wohl noch um 1020 am Leben gewesen sein und also in unserem Bericht als „nuper occisus“ bezeichnet werden.

Aller Wahrscheinlichkeit nach ist nun der in unserem Bericht genannte Oheim Dodilo’s, Bischof Marco, mit dem Schleswiger Bischof gleichen Namens identisch: er lässt sich in keinem anderen Deutschen Bisthum des 10. Jahrhunderts unterbringen. Damit haben wir aber nicht nur des Bischofs Herkunft aus einem Sächsischen Geschlecht und seine nahen Beziehungen zu Magdeburg bestimmt, sondern wir können nun sogar auch sein eigenes Vorleben weiter verfolgen. Denn wenn Magdeburg seinen Besitz in Fallersleben einer Schenkung des Bischofs Marco verdankte, so ist dieser ohne jede Frage derselbe „vir venerabilis nomine Marco“, dem Otto I., für die Kirche des heil. Michael zu Fallersleben, der er vorstand, am 5. October 942 eine Schenkung gemacht hat (Mon. Germ. DD. I Nr. 50)[1]. Um so glaublicher ist es, dass Otto den Mann, der ihm damals schon bekannt war, später zu bischöflicher Würde erhoben hat.

Wann er zu dieser gelangt ist, ergibt sich nun freilich nicht unmittelbar. Dass es vor 973 geschehen sei, ist nicht mit Bestimmtheit aus der Thatsache zu folgern, dass Fallersleben damals, wie wir sahen, bereits Magdeburgisch war. Denn wenn unser Bericht sagt,

  1. Wiederum wird diese schon an sich unabweisbare Annahme dadurch unterstützt, dass das Original dieser Schenkungsurkunde uns aus dem Magdeburgischen Archiv überliefert ist.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_161.jpg&oldid=- (Version vom 8.5.2023)