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bei einer jenem Institute gewidmeten Specialarbeit, nicht aber bei einem gelegentlichen Hinweise eines anderen Fragen gewidmeten Buches erfordert wird. Hätte ich aber Schmeller jemals wirklich unbedingten Glauben geschenkt, so brauchte ich doch gar nicht erst durch Schaube über jenen Irrthum aufgeklärt werden. Bereits 1874 hat es Waitz (Verf.-G. V S. 367 Note 3) in einer von mir (Hansgrafenamt S. 3 u. S. 10) citirten Stelle für eine „ganz fabelhafte Nachricht“ erklärt, „dass unter Karl d. Gr. eine hansa in Regensburg gewesen“.

ad 2. Es ist kaum glaublich, dass Schaube selbst der Ansicht ist, ich sei erst durch ihn auf das in der neueren und älteren Literatur häufig citirte Buch von Plato aufmerksam geworden, der ausdrücklich sich für seine Ansicht, dass das Hansgrafenamt von Karl dem Grossen herrühre, auf das Capitular von 805 beruft. Sch. gibt S. 10 Note 25 nur ein Referat jener Ausführungen Plato’s, das für denjenigen, der diesen selbst benutzt, ganz überflüssig ist. Die ausdrücklichen Hinweise auf Plato bei Schmeller und anderen, die seinen Irrthum getheilt, sind ein weit deutlicheres Anzeichen dafür, dass derselbe von Plato stammt, als Schaube’s Vermuthung.

ad 3. Ich habe Hansgrafenamt S. 10 gesagt, dass „vor 1207 die beiden Stadtherren von Regensburg, Herzog und Bischof, oder einer derselben“ bei Einsetzung des Hansgrafen „mindestens ein Bestätigungsrecht gehabt haben“. Damit vergleiche man Schaube S. 9 Note 23: „Vor 1207 hat wohl der König oder der Burggraf den Hansgrafen ernannt“. Das ist meines Erachtens doch etwas ganz Verschiedenes, zumal das Regensburger Hansgrafenamt schon zu einer Zeit erwähnt wird, in der die burggräflichen Rechte noch nicht an den Herzog zurückgefallen waren. Dass ich es aber S. 11 Note 21 für höchst wahrscheinlich erachte, dass der Hansgraf vom Herzoge ernannt sei, wie Schaube jetzt behauptet, ist durchaus unrichtig. Ich spreche nur davon, dass, wenn auch die im 15. Jahrhundert von den Baierischen Herzogen aufgestellte Behauptung, sie hätten früher den Hansgrafen ernannt, keinen Quellenwerth besitzt, eine Abhängigkeit der Regensburger Hanse von ihnen – zumal ähnliches bei einer anderen Regensburger Genossenschaft nachweisbar ist – immerhin als wahrscheinlich erachtet werden kann. Da darin die Behauptung, dass die Herzoge den Hansgrafen gemeinsam mit den Bischöfen oder gar allein ernannten, weder enthalten noch in Abrede gestellt ist, so steht diese Bemerkung weder im Widerspruch zu dem von mir früher Gesagten noch in irgend welchem Zusammenhange mit jener ohne weiteres Beweismaterial gegebenen Vermuthung Schaube’s.

ad 4. Ich habe bei jeder Stadt, in welcher ein Hansgrafenamt

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_181.jpg&oldid=- (Version vom 5.5.2023)