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Chroniken, jedoch als selbständige Sammlung, eine Ausgabe der politischen Sprüche und Lieder in Dt. Sprache bis 1500 geplant, die Prof. G. Röthe in Göttingen mit Hilfe Dr. H. Meyer’s zu veranstalten gedenkt.

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In der von Prof. O. Holder-Egger geleiteten Folioserie der Scriptores ist der 30. Folioband wieder in Angriff genommen worden; er wird ausser den grossen Thüring. Chroniken des 13. Jhs. u. a. namentlich auch die neu entdeckte Vita Paulinae Sigeboto’s und bisher unbekannte Annalen von St. Afra u. Ulrich in Augsburg nebst anderen Nachträgen bringen. Mit der Vorbereitung zum 31. (im Quartformat) erscheinenden Bande [Italienische Chroniken des 12.–13. Jhs.] ist Dr. H. Simonsfeld noch beschäftigt, der erst neuerdings eine zweite Reise zu diesem Behufe nach Oberitalien unternommen hat.

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In der Sammlung der Handausgaben hat Prof. O. Holder-Egger die Sonderausgabe von Lamperti Hersfeld. opera vollendet. Sie bringt auch die Vita Lulli, Auszüge aus der Hersfelder Kloster-G. und die Weissenburger Annalen. Auch das Neue Archiv enthält Abhandlungen zu Lampert. – Die Annales Einhardi und Laurissenses, hrsg. von F. Kurze, können im kommenden Winter gedruckt werden. Weitere Vorarbeiten sind im Gange für eine Handausgabe der Erfurter Annalen und für das sogen. Chronicon Ottenburanum.

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In der Abth. Leges ist die Handausgabe der Leges Visigothorum soeben vollendet worden. Für die grosse Ausgabe sind zunächst noch weitere handschriftliche Studien, vor allem in Paris, nothwendig. Von V. Krause’s Capitularien ist vom 2. Band das 2. Heft erschienen. Darin ist der eigentliche Text zu Ende geführt. Gedruckt sind auch bereits die Anhänge, Walahfrid’s Büchlein de exordiis et incrementis rerum ecclesiasticarum und Hincmar’s De ordine palatii, doch wird das 3. (Schluss-)heft vor dem Winter nicht fertig werden, da es auch das Register für beide Bände und eine ausführliche Einleitung bringen soll. Hincmar’s Schrift wird auch in einer Sonderausgabe erscheinen. – Der 1. Band der Reichsgesetze, hrsg. v. L. Weiland, ist nunmehr veröffentlicht; er reicht von Konrad I. bis auf Heinrich VII. (1197). Der dürftige Stoff der Gesetze ist nach dem Vorbilde von Pertz vielfach durch andere, namentlich urkundliche Aufzeichnungen ergänzt worden, insbesondere haben auch die Synoden eingehende Berücksichtigung erfahren. An dem 2. Band, der bis 1273 reichen soll, wird bereits eifrig gedruckt und für die folgenden Bände ist Dr. J. Schwalm thätig, der das weit zerstreute Material auf 2 Reisen noch vervollständigen will. – Dr. Hübner hat die Regesten der Gerichtsurkunden in einem 2. Heft zu Ende geführt.

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In der Abth. Diplomata ist nun die 2. Abth. des 2. Bandes, die Urkk. Otto’s III. und beachtenswerthe Nachträge, dann die Register enthaltend, erschienen. Hofrath v. Sickel hat hiermit seiner langjährigen Thätigkeit für die Mon. Germ. einen rühmlichen Abschluss gegeben. Die Herren W. Erben und M. Tangl haben ihm, namentlich bei den durch seine Uebersiedlung nach Rom entstandenen Hemmnissen, ihre Hilfe geliehen.

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Der Druck der Urkunden Heinrich’s II. (u. Arduin’s) wird im kommenden Herbst beginnen. H. Bresslau hat zur Förderung der Publication

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_207.jpg&oldid=- (Version vom 11.5.2023)