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Die Schwierigkeit derselben lag nur darin, sich über das Maass der gegenseitigen Concessionen zu einigen. Der König verlangte, die Gläubiger sollten die als Sicherheiten ihnen angewiesenen Rentenbriefe, gleichviel zu welchem Curse dieselben ihnen zugesprochen waren, zu 20 000, für das Tausend Rente (= 5 %) und den Rest ihrer Forderungen in Rentenbriefen zu 25./1. (= 4 %) übernehmen, und ihm überdies eine neue Anleihe im Betrage von 4 Millionen Ducaten zur Versorgung von Italien und den Niederlanden gewähren; in diesem Falle sollten sie für ihre Guthaben unverkürzt entschädigt werden. Dieses Angebot rief unter den Decretirten sogleich eine Spaltung hervor. Herrera und Espinosa waren die ersten, welche schon im Mai zur Annahme dieses Vorschlages drängten, obgleich sie selbst zugeben mussten, dass die Rentenbriefe kaum besser als mit 16 000 für das Tausend an den Mann zu bringen sein würden. Sie hofften aber durch die Beseitigung des Decretes in ihre amtlichen Stellungen zurückzukehren, was sie begreiflicherweise thunlichst zu beschleunigen wünschten.

Auch unter den Genuesen waren einige nicht übel bereit, diese Bedingungen anzunehmen, es waren das diejenigen, die wie Grimaldi, Centurione, Gentil und Curiel de la Torre unmittelbar nach dem ersten Decret ihre Geschäfte begonnen und ihr Schäfchen ins Trockene gebracht haben mochten. Aber noch war das gegenseitige Misstrauen zu gross, um eine Uebereinstimmung herbeizuführen, vielmehr suchte jeder Einzelne auf Um- und Schleichwegen die eigene Haut zu retten.

Die Regierung brauchte natürlich fortgesetzt Capitalisten, um ihren Verbindlichkeiten auf den ausländischen Plätzen nachzukommen, und dabei bot sich immer wieder Gelegenheit, ihr Anerbietungen zukommen zu lassen, unter der stillschweigenden Bedingung, von dem Decrete befreit zu werden. Zwar hatte Philipp erklärt, mit keinem der Decretirten Geschäfte machen zu wollen, aber die geringe Bereitwilligkeit der Fugger und der Mangel anderer sicheren Geldfirmen liess es mehrere Male nahe genug zu einem Separatvergleiche kommen. Zu Stande kam allerdings keiner, und so mehrte sich unter den Decretirten denn doch die Ueberzeugung, dass man zu einem gemeinschaftlichen Abschlusse kommen müsse, wenn man endlich die Handelsgeschäfte in einen geordneten Gang zurückbringen wollte, denn

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_292.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)