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Philipp hielt nach wie vor die Mess-Sensale in Madrid zurück, so dass seit 1575 keine Messe ihren geregelten Abschluss gefunden hatte.

Jetzt hielt auch die Republik Genua den Zeitpunkt für gekommen, um sich der Interessen ihrer Mitbürger anzunehmen. Anfang Juli traf ein besonderer Gesandter der Republik in Madrid ein, und nachdem er sich mit dem wieder aufgelebten Ausschuss der Decretirten ins Einvernehmen gesetzt hatte, begehrte er so oft und so dringend, beim Könige vorgelassen zu werden, dass dieser ihn endlich im Parke von Segovia empfangen musste. Trotzdem erlangte er zunächst nichts weiter als eine bündige, durch königlichen Erlass öffentlich bekannt gegebene Erklärung über die Art der Rückzahlung der suspendirten Capitalien, die im wesentlichen auf das zuvor Angebotene hinauslief. Immerhin war damit eine bestimmtere Basis für weitere Unterhandlungen geboten, und solche wurden denn auch auf der einen Seite von dem Genuesischen Gesandten und den vom Decret Betroffenen, auf der anderen Seite von den Präsidenten der königlichen Räthe der Finanzen und des Innern (estado) – die Commission des Decrets trat für den Augenblick in den Hintergrund – mit grossem Eifer betrieben.

Unter dem Eindrucke der „Spanischen Furie“ in Antwerpen (November 1576) versuchten die Gläubiger wohl noch einmal, dem Könige die Verpflichtung abzuringen, ihnen ihre Capitalien in 6 Jahren zurückzuzahlen und sich mit einer Anleihe von 2 ½ Millionen zu begnügen; aber nachdem sie selbst schon bessere Gebote gemacht hatten, durften sie auf die Annahme solcher Bedingungen nicht mehr hoffen. Diese dienten lediglich dazu, die Verhandlungen erneut in die Länge zu ziehen. So vergingen noch immer Monate, ehe endlich am 27. März 1577 ein Vergleich zu Stande kam, der zwar noch immer einzelnen Veränderungen unterlegen ist, aber in der Hauptsache doch endlich zu allgemeiner Anerkennung gelangte. Damit wurde ausdrücklich das Decret vom 1. September 1575 aufgehoben, und Philipp verpflichtete sich, seine Gläubiger voll zu entschädigen.

Soweit hatten deren Bemühungen Erfolg gehabt; in einem wesentlichen Punkte aber war der Sieg entschieden auf Philipp’s Seite: die gesammte Schuld wurde aus einer unmittelbar zurückzuzahlenden in eine Rentenschuld, und zwar mit ziemlich niedriger

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 293. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_293.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)