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Verzinsung verwandelt. Um die Höhe der königlichen Schuld endgültig zu ermitteln, wurde den königlichen Rechnungsräthen eine Commission aus der Mitte der Decretirten beigesellt, in welche Hernan Lopez del Campo, Ambrosio de Negro, Steffano Grillo und Agostino Spinola berufen wurden. Nach deren vorläufigen Ermittlungen sollte sich die Schuld auf 5694 Millionen Maravedis (375 mrs = 1 Ducaten) belaufen, zu deren Sicherung 149 472 678 mrs an Renten verschrieben waren. Da nach einem weiteren Artikel des Vergleichs alle Renten, gleichviel in welchem Preise sie ursprünglich verliehen worden waren, mit ihrem 20fachen als Capital angeschlagen werden sollten, so verringerte sich damit die königliche Schuld um ca. 2990 Millionen Maravedis. Von dem verbleibenden Reste von ca. 2700 Millionen gingen weiter ab ca. 900 Millionen, die auf folgende Weise zu Stande kamen.

Den Decretirten war zu Sicherung und Tilgung ihrer Forderungen alles überlassen worden, was sie in Folge ihrer Handelsgeschäfte in der casa de contratacion zu Sevilla an Ein- und Ausfuhrzöllen zu entrichten gehabt haben würden. Nach der Schätzung der Commission belief sich dies, capitalisirt, ungefähr auf 1640 Millionen Maravedis. Da aber zu der Zeit die auf das Stapelhaus angewiesenen Rentenbriefe nur 55 Procent ihres Nennwerthes galten, so wurden auch den Decretirten diese den Anweisungen auf das Indienhaus gleichartigen Schulden nur mit 55 Procent zur Last geschrieben, was ca. 900 Millionen ergibt. Somit verblieb ein Schuldrest von ca. 1800 Millionen als schwebende Schuld, und deren Begleichung sollte zu zwei Dritteln in Rentenbriefen auf die Erträge des Salzmonopols zum Preise von 30 000 für das Tausend Rente, zu einem Drittel in vasallos de iglesias gedeckt werden.

Um diesen letzteren Zahlungsmodus zu verstehen, muss man sich erinnern, dass der Papst dem Könige als Unterstützung in seinen finanziellen Nöthen gestattet hatte, einen bestimmten Theil der Besitzungen des Spanischen Klerus zu verkaufen. Es geschah dies in der Weise, dass der Ertrag der kirchlichen Besitzungen, einschliesslich der von den Hintersassen der Geistlichen abzuführenden Abgaben als Rente angeschlagen und gegen ein entsprechendes Capital verkauft wurde, wobei man als Anhalt zur Berechnung die Kopfzahl der steuerzahlenden Einwohner nahm. Wir wissen aus anderen Rechnungen, dass ein vasallo

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 294. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_294.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)