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Berichterstattung Gregor’s VII. – in Jaffé 5017 – völlig fehlt, jene durch den Papst gänzlich zugegebene längere Weigerung der Verzeihung von seiner Seite, die bei den Augenzeugen ihm den Verdacht der „quasi tyrannicae feritatis crudelitas“ zugezogen habe.

Holder-Egger hält nun die von Donizo in v. 86 erwähnten „dies tres“ für die drei Tage, welche der Papst als diejenigen der Bussübung Heinrich’s IV. – per triduum – – – persistens – nennt, und die Scene aus der cappella sancti Nicholai (v. 88 ff.) rückt er unmittelbar vor die Aussöhnung mit Gregor VII.: „Die Gräfin erhebt sich – – – geht hinaus und steigt (die Treppe) hinauf zum Papste“ (denn Holder-Egger verlegt die Kapelle in die Burg Canossa selbst, während Donizo das von der sonst niemals von ihm erwähnten Kapelle keineswegs aussagt).

In meiner Behandlung des Ereignisses in den Jahrbüchern hatte ich dagegen, S. 758 N. 23, die Verhandlungen in v. 85–99, indem ich offen liess, ob nicht irrthümlich die Erstreckung über drei Tage auch hier hineingezogen worden sei, auf die Zeit vor dem Erscheinen des büssenden Königs in Canossa bezogen, auf Verhandlungen ausserhalb der Burg, die vorangingen und ohne Erfolg blieben, so dass eben der König danach sich entschloss, durch die Leistung der Busse in der von Gregor VII. selbst geschilderten Weise die Absolution für sich zu erzielen. So konnte ich auch den Gegensatz der Worte sursum und deorsum nicht auf eine zwischen Burgkapelle und oberem Stockwerk liegende Treppe, sondern nur auf den Höhenunterschied zwischen der am Fusse von Canossa liegenden Kapelle[1][WS 1] und der Höhe der Burg beziehen.

Gegen Holder-Egger’s Erklärung des Donizo’schen Textes spricht aber vorzüglich auch, wie er selbst übrigens nicht übergeht, die Vergleichung des SS. XII, Tab. III, reproducirten Bildes zu Donizo’s Vita Mathildis. Wie Holder-Egger sagt, war dieser bildliche Schmuck des Originalcodex, gleich diesem selbst, für die Gräfin bestimmt, angefertigt, der Herrin von Canossa mit der Schrift überreicht zu werden. Aber nun zeigt das Bild bei den Worten: Rex rogat abbatem, Mathildim supplicat atque – neben dem den Hirtenstab führenden, thronenden Abte Hugo die auf einem höheren Sitze befindliche Gräfin,

  1. Der von der Seite von Pecorile, also von Osten, kommende Besucher der Burg geht in der Gegenwart, kurz ehe er zur Höhe der Burg die letzte Strecke ansteigt, bei einer kleinen Kirche links vorüber, die aber dem heiligen Paulus geweiht ist. Die Existenz einer weiteren ausserhalb der Burg liegenden Kapelle zur Zeit des Bestandes der Burg ist dadurch keineswegs ausgeschlossen. Wie die Burg selbst, können noch weitere ausserhalb liegende Gebäude zerstört worden sein.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung): eher
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 362. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_362.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)