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Palästina überfallen hatte und die Herrschaft Menahem’s stützen sollte, mit der angeblichen Tributzahlung Menahem’s an Tiglathpileser nicht identisch ist.

Nun erscheint allerdings als dem Tiglathpileser tributär ein Míníḫimí ír Samírinai[1], allein es liegt gar keine Veranlassung vor, ihn mit dem biblischen Menahem zu identificiren, wie dies auch schon von Oppert in den Göttinger gelehrten Anzeigen 1879 S. 792 ff. ausdrücklich abgelehnt worden ist. Wenn wir auch davon absehen wollten, dass der biblische Bericht, auch soweit er nicht chronologisch ist, mit dieser Angabe nicht vereinbar ist, so wäre es schon höchst sonderbar, wenn Tiglathpileser hier von einem Menahen von Samaria reden wollte, während er das Land Israel sonst (z. B. Schrader a. a. O. S. 255; Rost a. a. O. Kleine Inschriften I, 6. 15, S. 78. 81), wie die übrigen Assyrischen Könige als mât Bît Ḫummria bezeichnet. Man darf nicht etwa als Analogie anführen wollen, dass König Salmanassar II. zwar den Jehu als ḫabal Ḫumrii bezeichnet (Schrader a. a. O. S. 210, 7), aber Ahab als Sirʿlai. Denn die Zeit der Schlacht von Karkar ist offenbar die, in welcher die Assyrer zuerst genauere Kenntniss von diesen Gegenden erhielten, und dass sich Salmanassar später, als ihm ein König von Israel Tribut darbringt, eines anderen Ausdruckes bedient, als da, wo er zuerst die Bekanntschaft dieses Staates gemacht hat, ist nicht auffällig, um so weniger, da das eine Mal die Nationalität, das andere Mal die Dynastie bezeichnet wird. Bei Tiglathpileser aber würde das Reich als solches unter zwei verschiedenen Namen erscheinen. Aber es kommt noch etwas Anderes und Wichtigeres in Frage. Oppert a. a. O. hat durch die Annahme einer Lücke in dem biblischen Bericht zu helfen gesucht. Es hängt das indessen mit seiner Ansicht über die Synchronismen zusammen, welche er für eine historische Ueberlieferung zu halten scheint. Wir unsererseits haben eine solche Hypothese nicht nöthig, glauben aber die Frage aufwerfen zu sollen, ob Samírinai in der Menahem-Inschrift auch wirklich Samaria sei. H. Zimmern hatte nun auf eine Anfrage die Liebenswürdigkeit, mir Folgendes zu schreiben: „Die Lesung Meniḫimmi ist absolut sicher, ebenso wie Samerinai

  1. Schrader a. a. O. S. 252 f., Annaleninschrift Z. 150 bei Rost a. a. O. S. 26.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br. und Leipzig: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1896, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_067.jpg&oldid=- (Version vom 23.5.2023)