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den Deutschen Sprossen Friedrich’s II. auf dem Festlande und geleitete ihn auf seiner Fahrt durch die Lombardei. Schon am 23. November 1251 bezeugt Berthold eine königliche Urkunde zu Cremona, mehrere andere auf der Fahrt nach Pola[1]. In Porto Rosa an der Rhede von Pirano erhält der Markgraf am 14. December den Auftrag, dem Podesta und den Edlen von Capo d’Istria zu verkünden, dass die Mark Istrien dem Reiche heimgefallen sei, und ihnen zu verbieten, dem neuen Patriarchen von Aquileja Treue zu schwören[2]. Am 8. Januar 1252 landet Konrad IV. in Siponto, wo der bisherige Reichsverweser Manfred die Regierung des Landes in seine Hand zurückgibt[3].

Nach einigen den Charakter ceremonieller Aeusserlichkeit und conventionellen Herkommens tragenden Auszeichnungen[4] hat Konrad IV. bald durch eine Reihe von Massregeln seine feindselige Gesinnung gegen Manfred bekundet. Der König hat wohl von Anfang an dem Sohne der Bianca Lancia wie dem Hause Lancia Misstrauen entgegengetragen, die Einflüsterungen eines Markgrafen Berthold, eines Fulco Rufus, eines Petrus Rufus werden das verschärft haben. Konrad IV. widerrief die von Manfred gemachten Schenkungen[5], darunter gewiss die an die Lancia erfolgten Verleihungen, entzog Manfred die Herrschaft Monte S. Angelo, sowie drei Grafschaften, die dieser, sei es mit Recht, sei es mit Unrecht, als Zubehör des ihm von Friedrich verliehenen Fürstenthums Tarent beanspruchte, unter diesen die Grafschaft Monte Caveoso.

Die Gegner Manfred’s und der Lancia wurden um so reichlicher bedacht: Petrus Rufus erhielt die Grafschaft Catanzaro[6], Markgraf Berthold, der vom ersten Augenblicke an im Besitze des königlichen Vertrauens erscheint[7], die dem Fürsten Manfred entzogene Grafschaft Monte Caveoso (= Montescaglioso), die

  1. B.-F. 4564, 67, 68, 69; R. 250–53.
  2. B.-F. 4567, R. 251.
  3. B.-F. 4569 b.
  4. Jamsilla l. c. 505 B, C.
  5. Jamsilla l. c. 505 C–506 A. Vgl. B.-F. 4570.
  6. Jamsilla l. c. 548 C.
  7. S. oben. – In dem Schreiben, in dem Konrad den Wormsern seinen Eintritt in Italien schildert, hebt er ausdrücklich hervor: „ad hereditatem paternam (Königreich Sicilien) per maiores ipsius regni magnates et specialiter per R (= Bertholdum) marchionem de Hoenburch dilectum nostrum consanguineum evocati sumus.“ B.-F. 4566.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_223.jpg&oldid=- (Version vom 2.6.2023)