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eine päpstliche Fremdherrschaft abweisen[1]. Der Markgraf fängt an – hierin pflichte ich Rodenberg[2] vollkommen bei – unsicher zu werden, aber nicht wegen der unmilitärischen Eigenschaften des Legaten – diese konnte der Markgraf als „ausgezeichnete militärische Kraft“ wettmachen –, sondern wegen der überraschenden Wendung in Apulien. Hätte der kriegserfahrene Capitän einen sofortigen Angriff auf Luceria, „um Manfred’s Erhebung im Keime zu ersticken“, für aussichtsvoll gehalten, wäre er vielleicht nur des eigenen Heeres sicher gewesen, er würde Mittel und Wege gefunden haben, um dem Cardinallegaten die Action abzuringen. Bekanntlich ist es zu einer solchen nicht gekommen, ist der ganze Monat November mit Verhandlungen hingezogen worden.

Nach Jamsilla[3], dem die moderne Geschichtschreibung sich anschliesst, ging die Initiative dazu von Berthold aus. Es ist schwer zu sagen, auf welcher Seite die Neigung zu Unterhandlungen in höherem Grade vorhanden gewesen sein muss, bei Berthold, der die diplomatische Gewandtheit des jungen Fürsten noch immer unterschätzt zu haben scheint[4], oder bei Manfred, der Zeit für Fortsetzung seiner Rüstungen gewinnen und sich nicht minder Gelegenheit verschaffen will, die verfügbaren Geldmittel im Heere des Gegners wirken zu lassen, diesem die eigenen Soldaten abspenstig zu machen[5]. Das aber ist gewiss, der endliche Vortheil aus den Verhandlungen fiel ausschliesslich dem Italiener zu. Nach Jamsilla[6] sollen neben den öffentlich, unter Anwesenheit der Bevollmächtigten des Legaten geführten Verhandlungen geheime Besprechungen über ein Separatabkommen mit dem Markgrafen hergegangen sein. Von den Bedingungen, die Berthold gestellt, führt der in diplomatischen

  1. Saba Malaspina l. c. 792 D.
  2. a. a. O. 212.
  3. l. c. 534 B, E.
  4. Galvano Lancia war noch abwesend, bei dem Kanzler Walter von Ocra aber, den sich der Markgraf von Manfred ausdrücklich als Unterhändler erbat (Jamsilla l. c. 535 A), mochte er ein gewisses Entgegenkommen voraussetzen in Rücksicht auf die Beziehungen aus der Zeit Konrad’s IV. und der markgräflichen Regentschaft.
  5. Principe autem sic suas quotidie vires augente coepit de concordia inter ipsum et legatum tractatus haberi“, Jamsilla l. c. 534 C, vgl. dazu S. 247 Anm. 5 u. 6.
  6. l. c. 534 E f.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_248.jpg&oldid=- (Version vom 5.6.2023)