Seite:De DZfG 1895 12 297.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Der Sachsenspiegel und die weltlichen Kurfürsten.
Von
Wilhelm Becker.


Wer sich mit der Geschichte des Kurfürstenthums beschäftigt, wird immer wieder zu einer Auseinandersetzung mit Ssp. III 57 § 2 genöthigt. Die Wichtigkeit dieser Stelle ist sogar durch die neuesten Untersuchungen, welche die Unzulänglichkeit aller anderen Quellen zur Lösung der Frage darthun, erheblich gesteigert worden. Dagegen ist man noch nicht über den Sinn derselben und ihre Bedeutung für die Erkenntniss der Geschichte der Wahlverfassung einig. Versuchen wir daher im Folgenden eine Prüfung der Frage. Dabei beschränken wir uns auf die weltlichen Kurfürsten, denn ihr Heraustreten aus der Masse der Wähler ist das bedeutsamste Moment in der Bildung des Kurfürstenthums.


I. Erklärung der Stelle.

Die hierher gehörigen Angaben des Ssp. zerlegen wir der Uebersichtlichkeit halber in drei Sätze.

1. Gewisse weltliche Fürsten haben bei der nach erzielter Verständigung der Fürsten über die Person des zu Kürenden folgenden feierlichen Kur ihre Stimme gleich nach den drei Rheinischen Erzbischöfen abzugeben.

Das steht bekanntlich im Gegensatz zu dem älteren Verfahren, das nur die Eintheilung der Wähler in geistliche und weltliche kennt und höchst wahrscheinlich noch 1125 in Uebung war.

Ueber die Auslegung dieses Passus besteht kein Streit, desto grösserer aber

2. über die Frage, wem der Ssp. dieses Vorrecht zuschreibe.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 297. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_297.jpg&oldid=- (Version vom 6.6.2023)