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haben, möglicherweise einmal, falls sie sich bewähren, bei der Wahl zum „Häuptling“ (damit meint Ribbeck wohl den Fürsten, d. h. den Gaugrafen) Berücksichtigung zu finden[1].

Ferner liegt auch hier wieder, wenn Ribbeck zu robustioribus ac jam pridem probatis aus dem vorangegangenen Satze „principibus“ ergänzt, der bereits oben erwähnte Uebelstand vor, dass die genannten Ausdrücke nicht recht zusammen passen. (Vgl. oben S. 314 das Nähere[2].)

Auch stimmt mit seiner Erklärung der Ausdruck aggregari nicht überein. Allerdings will Ribbeck im Gegentheil gerade nachweisen, dass aggregari im Lateinischen vom Anschluss eines comes an den princeps gebraucht werde, und zwar aus einer Stelle des Tacitus und einer des Vellejus; aber sein Bemühen ist vollkommen vergeblich.

Er führt an: 1. Tac. Ann. XV, 59: Si conatibus ejus (Pisonis, als dem Haupt der Verschwörung) conscii aggregarentur, und 2. Vellejus II, 52: Pompejus profugiens cum duobus Lentulis – – – quos comites ei fortuna aggregaverat.

Aber beide Stellen bestätigen nur, was oben (S. 315) gesagt wurde, dass pari par aggregatur. Denn Piso, wenn auch das Haupt der Verschwörung, ist ebenso gut ein conscius wie die anderen Theilnehmer an der Verschwörung, und die beiden Lentuli sind des Pompejus Genossen, Begleiter auf der Flucht: in beiden Fällen ist also von dem Anschluss des comes an den princeps gar keine Rede und die Beweisführung Ribbeck’s ist in diesem Punkt als misslungen anzusehen. Zu einem Unterordnungsverhältniss, wie es hier zwischen princeps und Gefolgsmann vorliegt, ist aggregari nicht ein geeignetes Wort.

Schliesslich muss noch bemerkt werden, dass Ribbeck sagt:

  1. Barth, Teutschlands Urgeschichte. 2. Aufl. Bd. 4 (Erlangen 1843) S. 331.
  2. Irrthümlicherweise schiebt Richter im Rhein. Museum für Philologie Bd. 24 (Frankfurt a. M. 1859) S. 237 dem Ribbeck unter: er ergänze comitibus zu robustioribus ac jam pridem probatis. Das ist aber falsch. Ribbeck (a. a. O. S. 159) sagt vielmehr: „Vorläufig aber wird sich der designirte princeps erst zu bewähren gehabt haben, indem er sich Reiferen und längst Bewährten anschloss“. Damit können nur principes gemeint sein, und auch aus dem Folgenden geht dies hervor: Ribbeck behauptet ja, dass aggregari das Anschliessen des comes an den princeps zu bezeichnen pflege.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 319. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_319.jpg&oldid=- (Version vom 7.6.2023)