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Hand: Accedo. H. v. Jordan wird dem Fürsten Metternich mittheilen, was bei uns geschehen ist, und dass S. Majestät der König den einzurichtenden Ständen bloss eine berathende Stimme einräumen wollen“.

In der endgültigen Fassung der Instruction für Jordan fiel die Anspielung auf Beck fort. Aber über das Wann und Wie einer Erfüllung des Artikels XIII durch Preussen wurde nichts gesagt. Auch sah es nicht nach Beschleunigung aus, wenn Hardenberg den Vorschlag machte, der Bund möge jede weitere Berathung über Artikel XIII „bis etwa auf ein Jahr vertagen“. Desgleichen musste die durch Jordan vertraulich nach Wien überbrachte Erklärung, die Preussen in Frankfurt abzugeben gedachte, Einiges zur Minderung von Metternich’s Sorgen beitragen. Wenngleich hier von einem künftigen „gemeinsamen Band aller Provinzen“ die Rede war, wurde doch als erste Aufgabe bezeichnet, an der Hand der Erfahrung und nach Anleitung des erkannten Bedürfnisses festzustellen, „was das Wohl der einzelnen Provinzen fordert“. Nach der Behauptung Wintzingerode’s, des damaligen Württembergischen Gesandten in Wien, hätte Jordan sogar versichert, Preussen denke nur an die Einführung von Provinzialständen[1].

Wie dem auch sei: Metternich fühlte sich für den Augenblick erleichtert. „Wir verstehen uns in allen Fragen“ schrieb er über Jordan’s Mission an den Oesterreichischen Gesandten in Berlin[2], und dem Entwurfe des Preussischen Votums schenkte er „seine vollkommenste Beistimmung“. Noch war sein Triumph nicht gesichert. Aber die diplomatische Art, wie Hardenberg in der Jordan ertheilten Instruction die Verfassungsfrage behandelte, war ermuthigend für seine Pläne. Man wird daher das Actenstück in wörtlichem Abdruck, bei dem nur die Schreibung vereinfacht worden ist, als ein bedeutsames Zeichen der Hardenberg’schen Staatskunst, nicht ungern zu besitzen wünschen.

Alfred Stern.     


„Als die souveränen Fürsten Deutschlands in dem XIII. Artikel der Bundesacte bestimmten:
 dass in allen Bundesstaaten eine Bundesverfassung stattfinden werde [sic!],
war ihnen wohl bewusst, dass man über das Wann und Wie im Allgemeinen nichts feststellen könne.

Nicht jeder Bundesstaat stehet in Hinsicht des XIII. Artikels auf einer gleichen Linie. Abgesehen von der Verschiedenheit, welche in

  1. Wintzingerode, Graf Heinrich Lewin Wintzingerode S. 31.
  2. Weisung an Zichy 28. Jan. 1818. Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 342. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_342.jpg&oldid=- (Version vom 8.6.2023)