Seite:De DZfG 1895 12 344.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

würde dadurch zu erkennen geben, dass man ein Misstrauen in die endliche Absicht derjenigen Fürsten setze, die aus vollwichtigen Rücksichten die Bestimmungen des mehrgedachten Artikels noch nicht zur Ausführung bringen konnten; ja der Bund würde dadurch die innere Ruhe Deutschlands, für welche er Gewähr leisten soll, stören und den strafbaren Forderungen einiger unruhigen Köpfe, denen es mehr um einen gesetzlosen Zustand, als um irgend eine gesetzliche Verfassung zu thun ist, das Wort reden.

Der Bund warte daher den Zeitpunkt ab, wo die Organisation in den grösseren Staaten zur Vollendung gediehen und wo man auch dort mit den vorbereitenden Erwägungen und Massregeln in Hinsicht der einzuführenden landständischen Verfassung zum Ziele gekommen sein wird.

Dieser Zeitpunkt ist hoffentlich nicht mehr entfernt, weil das Bedürfniss allgemein gefühlt wird, der gegebenen Verheissung so weit zu genügen, als es nach der individuellen Lage jedes Staates zulässig ist.

Der Bund vertage daher aus obigen Gründen jede weitere Berathung über den XII. Artikel bis etwa auf ein Jahr und spreche sich unverhohlen über die Gründe aus, welche ihn dazu veranlassen. Die öffentliche Stimmung in Deutschland kann dabei nur gewinnen, indem man einerseits erklärt, dass man den grossen Zweck stets im Auge behalten will, andererseits aber jedem Gutgesinnten die Ueberzeugung verschafft, dass man bei einer so wichtigen Angelegenheit weder einseitig zu verfahren, noch das Mass der dem Bunde zugestandenen Befugnisse zu überschreiten gesonnen ist“.


Bischof Eusebius Bruno von Angers und Berengar von Tours[1]. In der „Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft“ im 5. Bande S. 361 ff. (vgl. Berichtigung dazu im 6. Bande S. 232) habe ich nachzuweisen gesucht, dass der Bischof Eusebius von Angers, der bekanntlich einer der frühesten und einflussreichsten Parteigänger Berengar’s von Tours gewesen ist, sich nicht – wie man das bislang, auf Sudendorf gestützt, angenommen hatte – schon zwischen 1062 und 1065 von seinem bisherigen Schützlinge losgesagt habe, sondern erst dann, als die Kirche in Sachen Berengar’s auf der Römischen Februarsynode von 1079 officiell das letzte Wort gesprochen hatte, und ich habe diesen Nachweis im wesentlichen auf meine von der hergebrachten abweichende Auslegung jener Stelle im Lossagungsschreiben

  1. Die in dieser Zeitschrift X S. 341 angekündigte Antwort auf den weiterhin im Texte zu erwähnenden Artikel Schnitzer’s liegt hier vor.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 344. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_344.jpg&oldid=- (Version vom 8.6.2023)