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dass der Bischof Eusebius, der ja Schnitzer zufolge so, wie eben angeführt, verfährt, wirklich ein so confuser Kopf gewesen ist, wie er es der Schnitzer’schen Annahme zufolge gewesen sein müsste, oder dass der Bischof absichtlich etwas Anderes habe sagen wollen, als was man normaler Weise unter seiner Angabe verstehen muss; und ehe dieser Nachweis nicht erbracht wird, muss ich an meiner Auffassung des „quarto“, die mir als die natürliche auch die richtige ist, festhalten. „Extincta“[1][WS 1] konnte mit Bezug auf die Römische Februarsynode von 1079 ein Jeder sagen, der sich, wie in dem vorliegenden Falle der Bischof Eusebius – es geht das aus seinem Schreiben ja deutlich genug hervor – die lästige Angelegenheit einer erneuten Erörterung der Abendmahlsfrage um jeden Preis vom Halse schaffen wollte, und der Bischof musste das sogar sagen, wenn er, was doch schliesslich selbst bei ihm nicht ganz unmöglich gewesen zu sein braucht (wenigstens kann man nicht das Gegentheil beweisen), entschlossen war, sich fortan der Kirchenlehre zu beugen. Mag auch seine Auffassung des Abendmahls so, wie sie in dem bischöflichen Schreiben zu Tage tritt, sich noch keineswegs mit der kirchlich-correcten decken[2], dies eine ist doch wohl klar, dass der Bischof unter ausdrücklicher Berufung auf eine Entscheidung des hl. Stuhles die Sache ein für allemal für abgethan erklärt, und es ist dabei ganz gleichgültig, ob das, was er in dieser Hinsicht vorträgt, nun auch seine wirkliche Herzensmeinung gewesen ist oder nicht. Eusebius spricht eben nicht ais Historiker[3] (Schnitzer hat sich das nicht recht

    beseitigt habe. Eine mir unverständliche Logik entwickelt Schn., wenn er a. a. O. behauptet: „der Ausdruck, die Frage sei durch den Spruch einer Synode des apostolischen Stuhles ‚erledigt‘, ‚extincta‘, passt also auf die Synode von 1079 so wenig, wie auf die von 1059“ und in einem Athem hinzusetzt: „es kann also kein Hinderniss bilden, jenen Passus auf das Concil unter Nicolaus II. zu beziehen“.

  1. Das Folgende richtet sich gegen den Einwand, den Schn. an zweiter Stelle (der erste Einwand ist in der vorigen Anm. besprochen) auf S. 547 gegen meine Anm. 7 auf S. 364 des 5. Bandes der Dt. Zeitschr. f. Geschichtsw. macht: „andererseits war die Angelegenheit auch mit dem Concil von 1079 keineswegs erledigt u. s. w.“
  2. Siehe Schnitzer, „Katholik“ a. a. O. S. 549 oben. Ich kann mich auf eine Untersuchung über diesen Punkt nicht einlassen und glaube Schnitzer gerne, dass Eusebius, als er an Berengar schrieb, den Weg des Heils noch nicht gefunden hatte, aber die Macht der Verhältnisse wird gewiss auch dies verlorene Schaf schliesslich auf den rechten Weg gezwungen haben.
  3. Für den Historiker ist natürlich mit der Februarsynode von 1079 der zweite Abendmahlsstreit noch nicht zu Ende.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung): Anm. 7 auf S. 264
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 347. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_347.jpg&oldid=- (Version vom 8.6.2023)