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an Berengar schrieb, nämlich die von 1059, denn es steht keineswegs fest, dass Eusebius in seinem Schreiben hinsichtlich der in Sachen Berengar’s ergangenen synodalen Entscheidungen Vollständigkeit beabsichtigt habe. Wie ist es sonst zu erklären, dass der Bischof weder die Römische Synode von 1050 noch die Vercellenser Synode vom selben Jahre erwähnt? (Schnitzer wird doch nicht etwa bestreiten wollen, dass eine gegen Berengar gerichtete päpstliche Entscheidung – in Rom wie in Vercelli hat ja Leo IX. gegen den Archidiakon von Angers entschieden – nicht zu den „autoritativen Entscheidungen“ gehöre.) Man wird überhaupt gut thun, in dem Lossagungsschreiben nicht eine, wenn auch noch so skizzenhafte Geschichte des zweiten Abendmahlstreites finden zu wollen, wenn man es sich nicht vor 1079 abgefasst denkt, und wird die Stelle, wo der Bischof der vier Synoden gedenkt, so aufzufassen haben, dass Eusebius die ihm als Bischof der Kirchenprovinz Tours besonders naheliegenden drei Synoden dieser Provinz, die sich mit Berengar beschäftigt haben, heranzieht, und viertens, weil er schon entschlossen ist, den unbequem gewordenen bisherigen Schützling, der seine Lehre wieder öffentlich vertreten will, abzuschütteln, auf eine Römische Synode unter Vorsitz des Papstes – ich kann darin nur die Februarsynode von 1079 sehen – hinweist, die die Streitfrage endgültig beseitigt habe[1].

Dass Papst Alexander II. in seinem, im Histor. Jahrbuch der Görres-Gesellschaft im 1. Bande S. 274 abgedruckten Schreiben an den Erzbischof von Tours und an den Bischof Eusebius diesen Letzteren ermahnt, sich seines Archidiakons gegen die Bedrückungen des Grafen Gaufred Barbatus anzunehmen, ist selbst in Verbindung mit dem Vorwurfe Berengar’s gegen die beiden hohen Geistlichen, dass sie „conspicuae veritati suffragium ferre pene dissimulant“[2] meines Erachtens, wenn auch Schnitzer das meint[3], noch lange kein Beweis dafür, dass der Bruch zwischen Eusebius und Berengar sich schon in den sechziger Jahren vollzogen hat[4][WS 1], denn aus dem Briefe des Papstes

  1. Auf die Frage, ob Eusebius die Synode von 1059 nur deshalb nicht erwähnt, weil er sie gar nicht anerkennt – der blosse Gedanke wird für Schn. gewiss entsetzlich genug sein –, gehe ich hier nicht weiter ein, weil es unmöglich ist, darauf eine bestimmte Antwort zu geben.
  2. Siehe den Brief Berengar’s an den Cardinal Stephan bei Sudendorf, Ber. Tur., S. 224.
  3. Siehe „Katholik“ a. a. O. S. 548.
  4. Der von mir in der Dt. Zeitschr. f. Geschichtsw. V S. 365 Anm. 2 gebrauchte Ausdruck, „dass – – – zwischen Eusebius und Berengar kein gespanntes Verhältnis bestanden hat“ ist schlecht gewählt, ich hätte sagen müssen: „dass der Bruch zwischen E. und B. noch nicht vollzogen war“.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung): S. 362 Anm. 2
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 349. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_349.jpg&oldid=- (Version vom 8.6.2023)