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oder im Staatsarchiv. Die Register sind mit grösster Sorgfalt gefertigt. Ausser einem Orts- und einem Personenverzeichniss wird ein sehr eingehendes Sachregister geboten, welches zugleich in mancher Hinsicht als altvlämisches Glossar gelten kann. Dem Ganzen geht eine chronologische Uebersicht voraus, welche für jedes Jahrhundert das Anfangs- und Schlussjahr jeder Archivaliengruppe angibt. An der Spitze stehen Urkundencopien vom Anfange des 7. Jahrhunderts ab, die sich auf die berühmten Klöster St. Peter und St. Bavo beziehen; das eigentliche Gemeindearchiv beginnt mit 1178. Somit wird man sich fortan mit Leichtigkeit über das reichste Gemeindearchiv Belgiens unterrichten können.

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Handbücher. Ottokar Lorenz ist schon nach Umlauf von vier Jahren in der Lage gewesen, seinen „genealogischen Hand- und Schulatlas“ in neuer, sehr veränderter und, um es gleich zu sagen, auch verbesserter Auflage erscheinen zu lassen. Das Buch führt jetzt den Titel: „Genealogisches Handbuch der Europäischen Staatengeschichte“ (Berlin, Hertz. 1895). Schon in dieser Titeländerung ist ein Zugeständniss an die Kritik enthalten, da diese mit ziemlicher Einhelligkeit der Einführung eines derartigen Hilfsmittels in den Schulunterricht entschieden widersprochen hat. Ueberhaupt tritt das Bestreben des Verfassers hervor, die Fingerzeige seiner Recensenten thunlichst zu beachten: die Zahl der störenden Druckversehen ist trotz des Anwachsens des Stoffes sehr zusammengeschwunden (wir notiren als Erratum auf Tafel I Anm. b: Siegebert II statt I); neben dem Sterbejahr sind häufig auch das Geburtsjahr und bei Regenten die Regierungsjahre genannt (also 3 Zahlen statt 1!); die äussere Einrichtung ward praktischer gestaltet durch Aufdruck des Textes auf die Rückseite der entsprechenden Tafeln, leider ist jedoch keine durchlaufende Zählung derselben eingeführt; genealogische Spielereien wie die, die in der 1. Auflage die letzte Tafel einnahm, sind jetzt zurückgedrängt d. h. in gekürzter Form in die Gebrauchsanweisung (pag. ix) und in zwei Anmerkungen (auf Taf. XXXI u. XXXIII) verwiesen.

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Dazu kommt die Richtigstellung zahlreicher Ungenauigkeiten. Doch fällt uns auf, dass die in dieser Zeitschrift (Bd. VI S. 413) aufgezeigten Incorrectheiten nicht beseitigt wurden: wir hatten dort auf einige Fälle hingewiesen, in denen Glieder verschiedener Generationen ganz willkürlich gleichgestellt sind. Ein ähnliches Beispiel ist bei den Wettinern (auf Tafel XII) Otto III.: er steht im System der rothen Linien um zwei Generationen zu hoch (was die Schlangenlinien verdecken, aber nicht genügend rechtfertigen) und ist auch noch dazu, soviel wir sehen, fälschlich als das Product ehelicher Verschmelzung statt als blosser Erbe zweier Linien des Hauses hingestellt. – Eine grundsätzliche Veränderung liegt darin, dass das in der 1. Auflage sehr knappe (thatsächlich allzu dürftige) Gerippe der einzelnen Genealogien durch Hinzufügung vieler neuer Namen ausgefüllt wurde: So erwähnt – um dies durch Zahlen zu illustriren – gleich die erste Tafel (Merowinger und Pippiniden) im Text statt der früheren 45 nunmehr 63 einzelne Personen, wozu noch in den Anmerkungen ein Mehr von 37 (55 statt 18) kommt. Warum bringt aber L., der den weiblichen Einfluss doch

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 373. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_373.jpg&oldid=- (Version vom 30.5.2023)