Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 251.png

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Alters / und ohne Unterscheyd / geschändet / und hernach weggeführet / und nit ohn gewiß Geld wider loß gelassen. Endlich ward Feuer an vielen Orthen angeleget / und gieng also die feine Stadt / mit der schönen Marien-Kirchen / Schule / Rathhauß / und der Mühlen / im Rauche in die Lufft auff / und bliben nur etliche gar wenig Häuser am Prentzlowischen Thore / und etwan 2. Häuser bey / und an S. Niclauß-Kirche / bestehen. In Betrachtung dieser erbärmlichen Ruin / hat der König auß Schweden diese Stadt / mit einem Privilegio exemptionis an allen oneribus, so wol der Einquartierung / als Contribution / auff sechs Jahr befreyet. Gegen dem Außgang deß 1635. Jahrs / ward Pasewalck wieder mit Käyserlichen Volck starck beleget. Dann dieser Orth jedermann / als Neutral offen stunde / und lag Anno 36. ein Obrister Leutenant von den Schwedischen da / und weil er die Wacht nicht wol bestellet / ward er von den Marazinischen in grosser Stille übereilet. Dabey musten die armen Burger sich auch wol leiden / als die nicht allein gar außgeplündert / sondern ihrer etliche auch tödtlich verwundet / und geschlagen wurden. Unter andern ist zubeklagen / daß der Kunstreiche Orgelmacher / Paul Ludeman / Burger / und Gerichtsverwandter zu Pasewalck / der viel Kirchen in diesem / und umbligenden Ländern / mit seiner schönen Arbeit außgezieret hat / mit einer Kugel; da er sich an einem Orthe verkrochen / in der Hufft getroffen / und nach grossem Schmertzen / als ihn die Aertzte nicht wider zurechte bringen kunten / die Welt gesegnet hat. Anno 37. wurden die Schwedischen abermals alhie von den Käyserischen überfallen / und ein gantzes Regiment von 8. Compagnien verderbet / und was sich nicht unterstellen ließ / nidergemacht. Und muß die gute Stadt abermals darüber Haar lassen / und geplündert werden: also daß man von ihr mehrers sagen kan / daß sie gewesen / als daß sie noch seye. Und dieses ausgedachtem Micraelio. Siehe auch wie es alhie so erbärmlich hergangen / Baptistae Armat. Rettung der edlen Teutschen Hauptspraache / lit. C. v. vj. und Historischer Chronicken continuation, oder tom. 2. Theatri Europaei, fol. 216. Soll vorhin dergleichen gutes Geleut / als alhie gewesen / fast in Pommeren nicht gehabt haben. Anno 38. befanden sich wieder Schwedische an diesem Orth.


Penckun / Pencun /

Ein Gräntz-Städtlein bey der Marck Brandeburg / aber noch in Pommern / an dem Wasser Randou / bey Petershagen / und in der Gegend Hartz / sub latit. 53. 14. et. longit. 30. gelegen. Ward im Jahr 1190. zur bemaureten Stadt angeleget / und gehörete vorzeiten denen von Schulenburg; die auch das Schloß alhie sehr fein aufgebauet haben: Nunmehr aber gehöret es denen von der Osten / als die es durch einen Kauff an sich gebracht. Es hat da einen guten Boden / und ist mit feinen Seen zur Fischerey wol versehen. Beym besagten Schloß ist ein Weinberg zufinden / auff welchem ein guter wolgeschmackter Pommerischer Wein gesamblet wird. Vorzeiten gehörte dieser Orth zum Greiffenhagischen Synodo; anjetzo aber ist eine eigene Praepositur daselbst. Hält Marckt deß Sonntags nach Michaelis. Anno 1468. kam der Churfürst von Brandeburg darfür; aber man wolt ihme da die Thore nicht auffschliessen. Als folgends in Anno 1479. der Grund eines beständigen Friedens zwischen Chur-Brandeburg / und Pommern / sonderlich durch Beförderung Werners von der Schulenburg / gelegt worden; so ist ihme dieses Städtlein sampt dem Ampt / von Hertzog Bogisl. in Pommern zu Lehen ausgetragen und übergeben worden. A. 1610. ist diß Städtlein halb ausgebrant; ward auch zum Theil Anno 1636. in die Asche gelegt. Folgends fielen die Käyserische auß dem Läger zu Gartz auch dieses unschuldige Städtlein an / hauseten daselbst mit dem Weiber-Volck / ja mit jedermann / übel / plünderten

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_251.png&oldid=- (Version vom 27.4.2023)