Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 257.png

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da vorgangen. Es brauchte dieses Land einen so fleissigen Mann / als Pommern an Micraelio hat / der alles / was fürgeloffen fleissig beschribe. Was obgedachtes Wasser / die Stepenitz / anbelangt / berichtet Chytraeus lib. 1. Saxoniae, daß solches über dem Städtlein Meienburg entspringe / durchlauffe das Städtlein Podlitz / (vielleicht Putliz) den Freyherren Podlassen gehörig / und falle oberhalb Witteberg in die Elb.


Plate /

Ein Pommerisches Städtlein / an der Rega / nahend Regenwalde / und 2. Meilen von Neugarten gelegen / und denen von der Osten / und den Blüchern gehörig. Ist zum Greiffenbergischen Synodo geleget. Hat im Jahr 1562. einen grossen Brandschaden / und sonders Zweifels in dem jetzigen Krieg viel erlitten / wiewol wir nichts davon aufgezeichnet finden. Hält Marckt deß Sonntags nach S. Galli; und hat ein Schloß / welches / als wir lesen / Plato geschrieben wird / so die besagte Blücher / denen von der Osten abgekaufft. Sie führen zween rothe Schlüssel im Schilde und auffm Helm: das gemeldte vornehme Geschlecht aber deren von der Osten / führet einen Schlüssel im rothen / und auff der andern Helffte deß Schildes zur Lincken / drey weisse Flüsse im blauen.


Pölitz /

Ein Pommerisches Städtlein an der Larpe 2. Meilen niderwerts Stetin gelegen führet einen Greiffenkopff / wie Stetin / doch ohne Crone / und ist ein schöner Hopffen-Orth / Anno 1260. von Barnimo I. mit Stadt-Recht und Freyheiten / und mit 70. Hufen / wie auch mit freyen Fischereyen auff eine Meil Weges / begabet. Erstlich ist es verlehnet worden dem Otto von Drachen dem Hoff-Marschall / im Jahr 1292. und nach dessen Abgang 29. Jahr hernach / der Stadt Stetin / und als zwischen derselben / und diesem ihrem Städtlein / etliche Irrungen vor etlichen Jahren vorgefallen / sind dieselbe im Jahr 1571. durch Fürstliche Commissarien vertragen worden / wie beym Micraelio lib. 6. p. 628. und was dieses Städtlein wol zu viermalen / innerhalb hundert Jahren / für Brandschaden gelitten / und was für ein Regiment daselbst geführet werde / in deß Frideborns Stetinischem Chronico, zu lesen. Die Fürsten haben vor diesem Jährlichen aber ein Ablager zu haben vermeint / dessen aber hat sich Bogislaus X. in einem Vertrag / den er im Jahr 1484. mit der Stadt Stetin aufgerichtet hat / gantz begeben / und Pölitz der Stadt Stetin / sonder einigerley Unpflicht / Dienst / und Einlager / quit und frey zu gebrauchen überlassen. Im Jahr 1514. ist die Kirche daselbst auffs neu erbauet / und durch Bischoff Martin Carith von Cammin eingeweihet worden. Viehmarckt wird hie gehalten deß Freytags vor Marien Geburt. Es ist da ein Apffelbaum zu finden / welcher zweymal deß Jahrs Früchte bringet / wider die Art der andern Bäume in diesem Lande / wie die Leute dieses Orthes berichten / saget gedachter Micraelius d. lib. 6. p. 399.


Polau /

Ein Pommerisches Städtlein / ist der Edlen Glasenappen / Schloß gesessenen im Stetinischen / und Stifftisch Camminischen / und gehöret zum Schlawischen Synodo. Man hat vor diesem vorgegeben / daß die Polnawische Kirche nimmer könte verschlossen bleiben / weil alda ein berühmte Wallfahrt war. Dannenher ist das Sprichwort geworden; Es stehet immer offen / wie die Polnawische Kirche. Es werden alhie drey Märckte gehalten / auff den Palmentag 8. Tage vor Pfingsten / und

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_257.png&oldid=- (Version vom 29.4.2023)