Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 423.png

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haben / das Cölmische Recht. Was aber von solchem Hennenberger urtheile / das kan man bey ihme / in Erklärung der Preussischen grössern Land-Tafel / lit. C. fol. 51. lesen. Es wird Culm für eine HanseeStadt gehalten. Sihe Joh. Angelium â Werdenhagen part. 3. de Rebusp. Hanseat. cap. 24. fol. 346. a. Sie ist Anno 1239. erbauet worden ligt 5. Meiln von Torn / bey der Weixsel / aber in der Höhe / und hat Freyheit zu müntzen. Es seynd alda zween Mönchs- und ein Nonnen-Closter / item ein Bischoffliche Hauptkirch / oder Dom / dessen Stiffts / (so noch in seinem Stande) Bischofflicher Sitz aber meistentheils zu Colmensee ist. Vorgedachter Cromerus schreibet lib. 7. Rerum Polon. daß obgemelter Hertzog Conrad besagtes Bisthum Anno 1222. alhie angerichtet / und zum ersten Bischoff / einen Cistercienser Mönch Nahmens Christian / geordnet habe / dessen Dienste er sich / die Teutschen Ritter im Land wider die Preussen zubringen / gebracht hatte. Es hat folgends Hertzog Suantipolck in Hinder-Pommeren dieses Culm belagert / aber nichts darfür außgericht. Anno 1457. kam / durch Verrätherey / diese Stadt wieder under den Teutschen Orden / von dem sie vorhin gewichen war. Es bekamen aber dieselbe / mit der Zeit / die Polen wieder. Und selbiges Jahr bekam der Orden auch Gilau wieder / dessen Soldaten zuvor dem König in Polen selbigen Orth verkaufft hatten. Anno 1544. umb Ostern / brandten alhie zum Colmen viel Häuser hinweg.


Culmensee / Colmensee /

Eine Stadt / auch in dem gedachten Land Culmigeria gelegen / alda der Bischoff von Culm / wie oben gesagt / meistentheils Hoff hält; der auch der Bischoff von Löbau (dieweil über beede angräntzende Landschafften / das Cölmische / und Lobauische / in dem Geistlichen / gesetzt ist / und bißweilen zu Löbau sich auffhelt) genant wird. Gedachter Cromer setzet den Anfang deß Bisthums / wie oben beym Culm gemeldt / ins 1222. Jahr / als Hertzog Conrad in der Masau / durch Hülff der Teutschen Herren / beede besagte Landschafften wieder erobert. Aber Hennenberger saget / daß die Stadt Culmensee erst Anno 1251. gebauet worden / und deß Stiffs Anfang ein Closter gewesen / so Jutta / die Mutter Meinicken von Querfurt / deß dreyzehenden Land-Meisters in Preussen gestifftet / darinn sie lige / als sie zuvor neun Söhne auff einmal geboren / deren acht Sie hat erträncken lassen wollen; die aber wunderbarlich erhalten worden seyn.


Danzig / Dantiscum, Gedanum, Godanium, Gdansko.

Wo her dieser gewaltigen / und hochberühmten Stadt / und Schlüssel deß gantzen Königreichs Polen / dahin manche Jahr zu 4. 5. auch 600. Schiffe / wie Herr Augustin Freyherr von Mörsperg / Ritter / in seinen geschribenen Reisen / berichtet / gelangen / Nahme herkomme / und wer sie erbauet / seynd die Gelehrten nicht einig. Philippus Cluverius lib. 3. de antiqua Germ. cap. 34. wil / daß diese Stadt / vorzeiten / Danzke geheissen / und den Nahmen von Gott / den die Alten auch Dan / Codan / und Godan genant / bekommen habe: wie dann auch die Oost See / als ein Theil Maris Balthici, Sinus Codanus genant wird. Und sagt er / daß die Wenden noch heutigs Tags diese Stadt Gdansk / und Gdansko / von Gdan / das ist Gott / nennen thäten. Daher sie auch / schreibt Er weiter / Lateinisch recht Godanium, oder Codanium, und Dantiscum: falsch aber Gedanum, genant werde. Und obwoln sie / der Handthierung halber / viel hundert Jahr berühmt / so seye sie doch nur

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_423.png&oldid=- (Version vom 4.5.2023)