Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 494.png

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dem Hertzogen zu Churland aber / und seinem Männlichen Leibes-Erben / immediatè, als ihrem Erbherrn / den 5. Martii / Anno 1562. geschworen. Der König hat auch die Stände versichert / sie / wegen dieser nothwendigen Untergebung / gegen dem Romischen Reich / für alle Achts-Erklärung / zuverantworten / und zuvertretten / auch ihnen geschworen / sie bey ihren Freyheiten / und Gerechtigkeiten zu erhalten / auch die Teutsche Obrigkeiten / wie in Preussen / verbleiben zu lassen. Ist also Liff- oder Eyffland / vom Rom. Reich kommen / weiln dasselbe im geringsten nichts bey der Sach gethan / ohnangesehen die Eyffländer so vielfältig beym Käyser / Chur- und Fürsten; allermeist aber an deß Ordens Haubt / den Herrn Teutschen Meister zu Mergentheim / es gelangen lassen. In gedachtem 62. Jahr hat der Moscowiter dem König in Polen / wegen Liffland / den Krieg angekündet / und der König geantwortet / daß er seiner zu Smolentzky erwarten wolle; daselbsten bey seines Herrn Vattern Zeiten / bey 300. tausend Mann auff dem Platz geblieben seyen. Anno 1566. hielte obgedachter Neue Hertzog in Churland Beylager mit einem Fürstlichen Mecklenburgischen Fräulein / zu Königsperg in Preussen Anno 1569. ward auff dem Reichstag zu Lublin / Churland und Semigallien / der Cron Polen incorporirt. Anno 1570. ziehet Hertzog Magnus von Holstein in die Moscau / da er stattlich tractirt / und zum König in Liffland erkläret wird. Anno 1571. ist ein unsägliche Schmacht / oder Hunger / in Liffland gewesen / daß auch die Eltern ihre eigene Kinder geschlachtet und gefressen. Anno 1573. den 12. Aprilis / hat gedachter Hertzog Magnus / mit deß Großfürsten in der Moscau Blutsfreundin / zu Groß-Neugarten / Hochzeit gehalten / dabey der Großfürst / und seine 2. Söhn gewesen. Er ist hernach im Jahr 1578. in sein Anno 1560. vom Bischoff Johann von Mönnichhausen / umb bey die 20. tausend Thaler überkommenes Bisthum Churland / mit besagter seiner Reussischen Gemahlin / und von dar nach Bausche gezogen; daselbst er seine noch übrige Häuser in Lifland sampt dem besagten Stifft / den Polen übergeben / jedoch dem König in Dennemarck sein Jus am Stifft vorbehalten / unangesehen / was / vor diesem / die Stifftischen sich gegen dem Hertzog in Churland erkläret. Er hat gleichwol angedeutete Häuser / und Stifft / sein Lebenlang behalten. Ann. 1582. den 15. Januarij / ward Fried zwischen Polen / und Moscau / gemacht; und seynd alle Städte / und Schlösser / Land / und Leuthe / so viel deren der Moscowiter im Liffland inne gehabt / den Polen übergeben worden / ausserhalb der Festungen in Harrien / Wick / Wirland / Jerven / so die Schweden eingenommen die zwar Polen auch begehrt / aber ein abschlägige Antwort vom Schweden erhalten hat. Darauff ist im folgenden Jahr 83. den 18. Martij / obgedachter Hertzog Magnus in erwehntem seinem Stifft Churland / zur Pilten / gestorben. Sihe unten Pilten. Und dieweil darauff / wegen dieses Stiffts Strittigkeit entstunde / so hat Marggraff Georg Friderich von Brandenburg / Anno 1584. zwischen den beeden Königen / Dennemarck und Polen / sich interponirt / und zum Durben / dahin gehandelt / daß der König in Dennemarck für alle seine habende Zusprüch am Stifft-Churland / 30. tausend Thaler / vom Marggrafen / genommen / und dem König in Polen das Stifft überlassen; aber zur Pilten alles Geschütz / Kraut / Loth / und alles / was Hertzog Magno zuständig gewesen / vom Hause genommen / die Unterthanen an den König in Polen / als den directum Dominum; an den Marggrafen aber / als den Pfandherrn / für die 30. tausend Thaler / mit ihren Eyden / und Pflichten / verwiesen; ausser der Häuser Dondangen / und Amboten / so zu deß Königs Disposition verblieben. Seine deß Hertzogs Magni Gemahlin / ward in seiner Kranckheit / von Dondanden / mit dem Kinde / so eine Tochter / zu ihme / nach der Pilten gefordert / da sie auch so lang / biß zu Ubergebung deß Stiffts / geblieben; hernach auffs Hauß Riga verordnet / mit einem Demenso, zu ihrer / und deß Kinds Notthurfft / versehen / auch endlich / mit etlichen deß Großfürsten Abgeschickten / auff consens des Königs in Polen von dar geholet / und nach der Moscau / einem Tartarischen Knesen / oder Fürsten / zum besten geführet worden; da sie dann etliche Teutsche / umb conversation willen / mitgenommen hat. Nach gedachtem Vergleich / wolte König Steffan in Polen dem Hertzog von Churland / so Anno 1587. den 17. Maji / gestorben / wegen deß Churländischen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_494.png&oldid=- (Version vom 26.4.2023)