Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 514.png

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Mauren / und Gräben / vornemblich durch Beförderung deß Johannis Cani, der damaln an deß Königs in Dennemarck statt / bey den Esthländern / zu gebiethen hatte / umbgeben; und darauff Anno 1319. auß Befelch deß Königs Erici VII. wie in andern Gebietten / also auch alhie ein Schuel angerichtet / und / vom König / den Burgern / ihre Kinder in solche / und keine andere / zuthun / anbefohlen worden. Aber folgends habe Anno 1316. König Waldemar der dritte in Dennemarck / das Hertzogthumb Esthen / darin Revel gelegen / dem Lifländischen Orden verkaufft; wie oben im Eingang dieses Büchleins / auß ihme Pontano, gesagt worden. Als aber der Orden in Abnehmen kommen / und durch den Moscowitischen Krieg zu Grund gangen / hat sich die Stadt Revel in der Cron Schweden Schutz / wider den Moscowiter / Anno 1557. oder 1560. oder 61. (dann die Scribenten hierinn nicht einig seyn / deren theils auch alß Werdenhagen / das Schloß erst im 70. Jahr / durch Verrätherey an Schweden kommen seye / sagen /) mit gewissen Conditionen, begeben. Salomon Henning / in der Lifländischen Chronic / sagt vom 1561. Jahr / daß sich die Stadt in den Königlich-Schwedischen Schutz begeben / und dem König den 4. 5. und 6. Junii geschworen / der auch alsobalden das Schloß / und den Thumb allhie / zu etlichen 6. Wochen hart belagert / feindlich beschossen / und auch Hungers-Noth halben / wie ingleichem folgends / das Closter Padis / nebenst etlichen mehr dem Stifft Reval angehörigen Häusern / erobert habe. Der Hertzog Magnus zu Holstein seye zwar Anno 1570. mit Teutschen / und Moscowitern oder Reussen / für Reval gezogen / aber nichts darfür außgericht: Also habe der Moscowiter die Stadt Anno 1577. zum andern mahl vergebens belagert. Andere Zufäll derselben betreffende / so ist sie Anno 1433. von ihrem eygenen Feuer mit Kirchen und Häusern verbronnen. Sie hat hernach umbs Jahr 1477. eine mächtige Handels-Stadt zu werden angefangen; aber umbs Jahr 1550. an ihren Gewerbschafften wieder abgenommen / dessen Ursachen vorgemeldter Werdenhagen giebet; auch saget / daß der Reussische Handel von hinnen nach Narve kommen; wiewol die von Revel bey den Hanse-Städten offtermals angehalten hätten / daß selbiger wieder bey ihnen möchte angerichtet werden: die aber mehrers / nach Neugard Lust getragen / und An. 1620. beym Moscowieter angehalten / daß selbige ein allgemeine Handelstadt wieder seyn möchte. Was für ein Elend / und Jammer An. 1601. alhie gewesen / das erzehlet Johannes Textor, in der Nassauischen Chronic / am 141. blat. Vom Revalischen weyland gewesten Bistumb ist anderswo in diesem Büchlein gesagt worden. Sihe Borchholm / und Oesel.

Was endlich das Land / darin Reval ligt / namlich Esthen / Esthland / oder Esthoniam, anbelangt / so hat solches von den Esthonibus, Esthis oder Aestiis, den Namen / von welchen Völckern Jo. Isa. Pontanus, de rebus Danicis, also schreibet: Esthiones, sive Esthones, qui Tacito, et Eginhardo, Aestii, borealis similiret, et ejusdem hujus Coeli populus, hodieque inter Saxonum reliquias, circa fines Livoniae, Moschis, quam Danis, aut Saxonibus, propinquiores. Er Pontanus theilet solch Esthland allein in Harriam, und Wirriam, deren Inwohner vom Plinio Hirri, und Wirri, genandt werden / und sagt / es seye solches Lande / von den Dänischen Königen / und sonderlich vom Woldemaro II. durch viel Schlachten / die Christliche Religion anzunehmen / gezwungen worden: von welcher Cron diß Land / wie oben gemeldt / an den Teutschen Orden kommen; jetzt aber dem Königreich Schweden gehörig ist / und den Königlichen Titel vermehret. Joannes Micraelius meldet im 2. Buch seines Pommerlandes / am 131. Blat / von den Esthländern also: Bey dem Balthischen Meer haben / bey Taciti Zeiten / von der Weissel / biß an Lifland / die Edlen Teutschen Esthen / oder Osten / und Ostwohners gewohnet / welche Suevische Sitten / und Kleider hatten / aber eine solche Teutsche Sprache redeten / die der alten Britanischen oder Gallischen Sprache (denn Tacitus hält sie für eins) gar nahe kam. Darauß kan man abnehmen / daß sie etwa vom Rheinstrom / da die Istaevones, oder Istiaei, oder Esten / zuvor mit den Gallis gräntzeten / und derselben Sprache sich angewehneten / sich ans Meer zu wohnen begeben haben.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_514.png&oldid=- (Version vom 17.5.2023)