Seite:De Merian Frankoniae 109.jpg

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nacher aber bey dem Ersten Decano Gottiboldo Anno 1195. 15. Julii erhabt und canonisirt worden / wie der steinerne Sarck / im Chor auff dem hohen Altar / als man im Jahr 1610. das gantze Stifft in und aussen renovirt / noch vorhanden gewest / und die Reliquiae, neben zweyen alten Briefflein / darinn gefunden worden. Weiter: Auff diesem Stifft sind auch allezeit 19. Canonicat und Praebenden gewest / darunter der Herr Dechant / Scholasticus, Cantor et Custos, wie auff allen Stifften herkommen / ihr besondere Eyds-Pflicht gehabt. So haben auch folgende Geistliche / dem Dechant und Capitel gehorsam zu seyn / schweren müssen / als die Pfarrer zu Onoltzbach / Sachsen / Peters Aurach / Tettelsaw / Weyhenzell / Forst / Schalckhausen / Neunkirchen / Wernspach: Item der Caplan zu Brotzwinden und Immeldorff. Die Pfarren / Insingen / Lohr / Haussen / Weidelbach / Wickelshoffen / haben zu der Probstey gehöret. Fernen: Die stattliche Stifftung der Ritter-Bruderschafft der Jungfrauen Marien zum Schwanen / in S. Georgen Capellen bey dem Stifft allhier / dergleichen bald keine zu finden / dann 11. Fürsten / 10. Graffen / 4. Herren / 69. Ritter / 114. vom Adel / 1. Priester / 13. Fürstin / 1. Gräfin / 4. Freyin / und 105. Adeliche Weibs-Personen / von An. 1472. biß 1554. da bald hernach die Reformation vorgangen / darzu gestifftet haben / ) hat ihren Anfang genommen unter Herrn Marggraff Friederichen von Brandenburg / Churfürsten / den man sonsten Marchionem dentibus ferreis genannt / so An. 1471. am Tage S. Scholasticae, 10. Februarii, verstorben. Den Altar in der Capellen / so noch vorhanden / hat Marggraff Albrecht / Churfürst / sonsten Achilles Germanicus genannt / deß vorigen Bruder / machen lassen. Bißher ermeldter Doct. Hoßmann. Es werden in dem Geistlichen / zu Onoltzbach gerechnet / das Dechanat Leutershausen / Langenzen / Beyersdorff / Uffenheim / Dechanat und Pfarr zu Wiltzburg / oder Weinmersheim. Es wird allhie das Land- und Hoffgericht gehalten. Anno 1549. seyn allda am Tage Simonis Judae, zwischen 10. 11. und 12. Uhren / 3. Sonnen / sampt etlichen Regenbogen / wie wir auffgezeichnet finden / gesehen worden / so fast biß auff ein Uhr gestanden. Wie es Anno 1634. im Sommer mit der Plünderung allhie ergangen / davon siehe die Franckfurtische Relation, am 89. Blat.

Von S. Gumberti Stifft allhie schreibt Bruschius in seinen Anal. Suev. also: Henricus Comes Rotenburgo-Tuberanus, Anno 995. Episcopus Herbipol. factus, et ob brevitatem staturae Hezzelinus, vel Haintzlin, id est, parvus Henricus, dictus, fundavit Onoltzbachii magnificum S. Gumberti Coenobium Benedict. postea factum Canonicarum secularium Collegium. Es wird in dieser Stadt der Jahrmarckt den Sonntag Reminiscere, nach der Kinderlehr / umb 12. Uhr ein gantze stund lang eingeläutet / und dann über 8. Tage / am Sonntag Oculi gleicher Gestalt und Zeit / wiederumb außgeläutet: Und welcher in solcher Zeit / so wol in der Stadt / als Vorstädten / eine Wehr entblöset / einen andern damit zu beschädigen / oder jemand Blutrissig zu schlagen / derselbe hat die lincke Hand / oder 50. fl. zusampt der Wehr / den Burgermeistern und Rath / allhie verfallen; es wäre dann / daß einer eine Nothwehr thun müste; wie Hr. Limnaeus tom. 4. de Jur. publ. pag. 827. seq. berichtet; der auch pag. 634. seqq. was allerley Handwercker / im Ohnspachischen Lande / für Meisterstück machen müssen / vermeldet. Dieser Zeit hält allhie Hoff / Herr Marggraff Albrecht von Brandenburg / so An. 1620. den 18. Septembris gebohren worden / und von dero ersten Frauen Gemahlin / Frauen Henrica Ludovica, Hertzogin von Würtenberg / Mümpelgartischen Lini / (so den 24. Augusti, alten Calenders / An. 1650. diese Welt gesegnet / ) noch ein Fräulein / Namens Albertina Ludovica, Anno 46. den 23. Maji / gebohren; und von der andern Frauen Gemahlin / Herrn Graffens Joachim Ernsten zu Oetingen Frauen Tochter / wenigst einen jungen Herrn / im Leben haben solle; von dessen Fürstlichen Gnaden Reichs-Anschlag oben im Eingang dieses Tractats / gesagt worden ist. Anno 1631. fande der General, Graff von Tylli, allhie ein reiches Zeughauß vor sich / auß welchem er / was / und viel ihm beliebig / mitgenommen / auch eine grosse Menge Pferde vom Land da angetroffen; wie Bog. Ph. Kemnitz / im ersten Theil deß Königlichen Schwedischen im Teutschland geführten Kriegs / lib. 3. fol. 242. berichtet. Der Italianische Graff Bisaccioni meldet lib. 2. histor. p. 178. also: Si dilataronoi suoi (nemblich deß Tilly) al Marchesato di Hanspach, di dove riportarono ricca preda. Fu detto, che non perdonassero a’ sepolchri, havendo levato da uno d’essi un cintiglio di Diamanti, sepolto conil cadavere dell’ ultimo Marchese. Deß Jahrs 34. im Sommer / solle diese Stadt / durch die

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_109.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)