Seite:De Merian Hassiae 122.jpg

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Falckensteinischen Landschafft gethan / Graff Eberhard von Sain / Graff Ruprecht von Virnberg / Bernhard vnd Johann / Gebrüdere / Graffen zu Solms / Gottfried vnnd Eberhard / Gebrüdere / Herrn zu Eppstein / Diether von Isenburg / vnd haben noch selbigen Jahrs in der Statt Butzbach gemelte Graff- vnd Herrschafft mit allen Zugehörten / in drey Theil getheilet / also vnd dergestalt / dz die Herrn von Eppstein dieser Drittheil eins vnd die anderen fünff Herrn / die andere zwey Theil vberkommen solten. Vnd ist in dieser Theylung obged. Statt / Burg vnd Schloß Hain / durchs Loß zugefallen / dem Graffen von Isenburg / Graffen von Sain (vnder welchen Graff Eberhard im Jahr 1486. seinen gehabten Theil zu kauff gegeben Graff Ludwigen von Isenburg) vnd Graffen zu Hanaw / wie dann noch auff heutigen Tags dz Stättlein nit weniger als auch das Schloß selbst in Gemeinschafft zwischen Isenburg vnd Hanaw stehet / jedoch ist das Schloß im innwendigen Gebäw vnderschieden / also daß es auch von beyderseits Bedienten absonderlich bewohnt werden kan. In solchen Stättlein / im Schloßhoff / stehen zween alte grosse Thürne / deren einer rund vnd sehr hoch / der ander viereckicht ist / vnd sollen vor Zeiten die Römer dieselbe gebawet / vnd sich deren bedienet haben / gestalt in dem viereckichten Thurn / noch vor viertzig Jahren sich ein altes Monumentum oben in der Höhe eingemawert befunden / welche Antiquität der damahlige Gräffl. Isenburgische Rath vnd Secretarius, Weiprecht Schmitt / welcher auff langen Leiteren hinauff gestiegen / eygendlich besehen / vnd ohnerachtet die Schrifft nit allerdings mehr leserlich gewesen / doch so viel darob ersehen / daß einem Römischen Kriegs-Officirer / solch Monument zu letzten Ehren auffgerichtet / vnd darinn gemeldet worden / bey welcher Römischen Legion derselbe sich damahls befunden / allermassen dann solcher Stein folgends herab gethan / vnnd fornen an das Schloß eingemawert worden / allda er noch zu sehen. Diß Stättlein Hain / so weit sich dz Isenburgische Antheil erstreckt / vnd die darzu gehörige Flecken vnd Dorffschafften / seynd A. 1630. durch ein Käyserl. Vrtheil Hessen-Darmbstatt Pfandsweiß zukommen / durch den / zwischen Hessen Darmstatt vnd Isenburg auffgerichteten Vertrag / aber An. 1643 wider Isenburg gelangt / ausser Königsteden. Die Burgerschafft in solchem Stättlein hat zimbliche Freyheit / aber bey diesem langwürigen Kriegswesen viel außstehen müssen.


Hamelburg /


Oder Hammelburg / drey Meilen von Schweinfurt / vnd nicht weit von Rheineck / an der Fränckischen Saal / so bey Gmünd in den Mäyn fält / vnd also in Francken gelegen / welche Statt aber / wegen ihres Herren / deß Herrn Abbts zu Fulda / der / wie oben gemeldet / zum OberRheinischen Creyse gehöret / hieher gezogen wird. Theils nennens Ammaleyburg / von Ammaley / der Schwester Caroli deß Grossen / so diese Statt / zwar nicht / wie zu vermuthen / an dem Ort / da sie jetzunder stehet / sondern bey dem nicht weit davon / auff einem zimblich hohen Berg gelegenen Schloß Saleck (da noch heutigs Tags eine Kirch / Thurn / vnnd Stattgraben) erbawet; die ihr Bruder / besagter Käyser / hernach dem Stifft Fulda geben Besihe hievon M. Quade / in Teutscher Nation Herrlichkeit. Weilen aber dabey stehet / Abbt Conradus von Fulda habe diesen Ort erstlich mit Mawren / im Jahr 1200. (al. 1221.) verwahrt; so muß er vorhin nur ein offener Flecken gewest seyn. Folgends hat Käyser Albrecht dieser Statt An. 1303. Freyheiten ertheilet / wie Münsterus saget / vnd gemelter Quade bestättiget. Christophorus Brouverus schreibet in seinen Antiquitatibus Fuldensibus. l. 1. c. 2. et l. 4. p. 304. 350. 355. 362. et 372. daß Hamelburg vor Zeiten Hamalunburg geheissen habe / seye ein Königlich Dorff gewesen / vom König Pipino dem Stifft Fulda geschencket / vnd von seinem Sohn / Käyser Carlen / mit den Zöllen vnd Gründen bestättiget; auch obgemeltes Schloß Saleck / das ist / deß Flusses Sal Ecke / den Herren Aebbten zu Fulda gehöre: Abbt Conradus dieses Nahmens der Dritte / vnd 44. Abbt zu Fulda / habe Hamelburg zu einer Statt gemacht / daher die Vers entstanden:

Abbas Conradus de Malkos nomine dictus,
Hamlburg circumdat muris, et moenia fundat.

Zu deß D. Martin Luthers Zeiten haben

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_122.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)