Brücke vber den Rhein zusammen gefasset. Ist ein guter Paß vber Rhein / an beyden seiten bevestiget / vnd vor Zeiten ein herrlicher Sitz der Grafen von Tengen gewesen. Hat ein Herrschafft / so durch einen Land-Vogt von der Statt Zürich regieret wird / an welche sie Anno 1496. durch Kauff kommen ist.
Ein Stättlein / sampt einem Schloß / bey dem Gryffensee / nahend / vnd auch im Zürichgäw gelegen. Hat ein schöne Herrschafft / so 2. grosser Meylen in der Länge / vnd ein grosse Meyl in der Breite / darin eylff Pfarr-Kirchen / vnd zwey Klöster / Bubickon vnd Rüti / seyn. Ist Anno 1418. vmb ein Summa Gelts an Zürich kommen. Führet ein eygen Fähnlein zu Felde in Kriegsnöthen. Der Zürichische Landvogt regieret mit 12. Richtern / auß der Landschafft erkohren / allda in Burgerlichen Sachen: In Peinlichen aber kompt auß jedem Hauß der gantzen Herrschafft ein Mann an das Gericht / so das Land-Gericht genennet wird.
Ligt schier zu vnderst am See / so von diesem Stättlein den Namen hat / vnnd ein gute Schweitzer Meyl Wegs von Zürich / an welche Statt sie An. 1402. durch Kauff kommen ist / auch im Zürichgäw / ein wenig vnder dem Einfluß der Aar / in den besagten See / vnd auff dessen rechten Seiten / der lustig vnnd Fischreich / vngefährlich auff 5000. Schritt lang / vnd wol halb so breit ist. Es hat zu Griffensee auch ein Schloß.
Schloß vnd Stättlein / ein Meyl Wegs von Zürich / vnd bey einer Stund Fußwegs von der Glatt hindan / auff einem hohen Vorbühel deß Legerbergs gelegen. Hatte vor Zeiten eygne Grafen / deren der Letzte in solche Armut kommen / daß Er seine Herrschafft denen von Zürich verkaufft hat / vnd in selbiger Statt verstorben ist. Hat ein zugehörige Landschafft vnd Vogthey / dahin das gantze Wenthal / vnd viel herrlicher Flecken darumb gelegen / gehörig. Vnd zeucht sich dieses Ampt biß auff ein halbe Meyl gegen Baden hinab; Wie von diesem / auch vorgehenden / vnnd folgenden Orten / insonderheit Johannes Stumpfius, vnd vornemblich in der letzten edition der Schweitzer Chronic zu lesen.
Hat sich auß der Aschen der gewaltigen / vnnd bey Käysers Valentiniani III. Zeiten zerstöhrten Statt Gaunoduri, vorüber auff Germanier Seiten / erhebt / vnd ist vngefährlich vmbs Jahr Christi 966. von Burcardo, Hertzogen zu Schwaben / mit Mawren vmbzogen worden / vnd von den Hertzogen zu Schwaben an die Freyherren von Alten-Klingen kommen / die das Schloß Hohen-Klingen ob der Statt gebawet / nach welchen diese Statt an die von Klingenberg / seßhafft auff Dwiel kommen / von denen sich die Bürger vmbs Jahr 1412. abkaufft haben. Anno 1478. haben die von Stein ihren Bürgermeister ertränckt. Anno 1484. haben sie sich in der von Zürich / von denen sie ein Summa Gelts empfangen / Schutz / mit vorbehalt ihrer Freyheiten ergeben. Es hat aber noch diese Statt ihre besondere Obrigkeiten / vnnd im Krieg ihre eygene Fahnen. Wegen deß Klosters allhie wird die Statt zu den Reichs-Tägen beschrieben / in welchem an statt deß Abbts / die von Zürich einen Schaffner haben / die auch An. 1599. darin ein Kirchenthurn auffbawen / vnnd 3. Glocken darein haben hencken lassen.
Im Turgäw / so ein wenig vnder Pfin ligt / ist bey Regierung der Käyser Diocletiani vnnd Maximiani, von den Alemanniern auff den Grundboden geschleiffet worden: Aber ihre Verweser vnd Anwälde / Galerius vnnd Constantius / ein Vatter deß Grossen Constantini / haben einem Sequanischen / jetzt Burgundischen / Landpfleger / so Aurelius Proculus hieß / diesen Platz wider auffzurichten / befohlen. Joh. Guler. lib. 4. Rhaetiae fol. 41. b. Es wird dieser Ort / zum Vnderscheyd deß alten Winterthur / oder Vitoduri (so jetzt ein stattlich Dorff / neben der Eulach / auff der rechten Seiten gelegen / ist) new Winterthur genant / vnd ligt vnter dem gedachten
Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_021.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)