Seite:De Merian Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae 085.png

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Stattvogt die Oberstell / vnd 12. Rahtsherrn / zu Beysitzern hat. Es hat nahend darbey ein Bad: Vnnd hat diese Statt / sampt der Herrschafft / vorhin eygene Herrn gehabt / nämblich / die Freyherrn von Vatz / von denen sie Erbsweise an den Graffen von Toggenburg / seiner Gemahlin halber / kommen / vnd von diesem auch durch Heurath / vnnd Erben an Wolffen von Brandyß: Von dessen Nachkömling Johanne Brandisio, Probsten zu Chur / vnd Domherren zu Straßburg / vnnd Graff Rudolphen von Sultz / die drey Rhaetische Bünd / diese Herrschafft / Anno 1509. vmb 20000. Gülden erkaufft / darzu die Nidere Gericht Anno 1537. auch Kauffsweise / vngefähr vmb 10000. Gülden / von dem Herrn zu Raezum / gelanget seyn. Der Grawbündisch Landvogt wohnet auff dem Schloß zu Meyenfeld. Die Landschafft herumb ist lustig / vnnd fruchtbar / deren Wein allen andern vorgezogen wird. Anno 1499. in dem Schwabenkrieg / ist es von den Bündtern erobert worden. Die Steig bey diesem Stättlein wird / von S. Lucio, der vor Zeiten darüber gewandelt haben soll / S. Lucii Steig genannt / auff welcher der Grawbünter Gebieth auffhören solle. Siehe Stumpfium lib. 10. c. 22. et Cluver. lib. 1. antiq. Ital. c. 16.


Wormbs / Bormium,

So die Italiäner Bormio nennen / ein reiche / vnnd wol bevölckerte Statt / so ein eygen Gebieth / vnd Herrschafft / vom Veltlin / an welches sie stosset / gantz abgesondert / auch ein besonders Regiment / hat. Ist allenthalben mit hohem Schneegebürg vmbgeben / allein hat es eine Lücken / durch welche der Fluß Adde / so da entspringet / dem Veltlin zu rauschet. Dieses Gebieths Anstoß langet gegen Auffgang an das Vinstgow / Etschland / Insuls / vnnd Val de Sarcha; gegen Mittag / an Val Camonigen, vnd auß Veltlin gegen Nidergang / an Posclaff / Berninen / vnd Engadin / gegen Mitternacht an Buffalor / vnd an den innern Theil Münsterthals. Es ist solches in fünff Gemeinde getheilet. Bey 2. Welscher Meyl hinder Wormbs / auff der Landstraß / die vber das Wormsisch Joch / oder Juga Bormiana, gen S. Marien ins Münsterthal ein vornehmes Stifft / laitet / ligt ein edles warmes Bad / welches die Innwohner S. Martinsbad nennen. Besihe Gulerum, in Beschreibung Veltlins.

Es seyn / ausser den obgemelten Stätten / vnd Stättlein / vnd den auch oben angedeiten Flecken vnnd Dörffern / sonsten auch wolbekannte Ort in Grawbündten / (der Veltlinis. zugeschweigen /) als Castels / (Ein Schloß im Prettigäu / vor Fideris über / darauff der Oesterreichisch Landvogt in diesem engen Thal / (dessen Einwohner Teutscher Spraachen seyn / aber gern vnter einander Churwelsch reden / vnd sich zu den Graubündtern halten) seinen Sitz hat / vff der rechten seiten der Landquart / oder Langari, auff einem Berglein Sanct Fideris gelegen :) Item / Fideris / (Ein Dorff im Prättigöw / dessen Thals Herrschafft dem Hauß Oesterreich zuständig; die Mannschafft aber / vnd gemeinen Gericht / dem grawen Bund ewig verbunden sind; vnd wird solcher der Bund der Zehen Gericht genannt / darunter das Erste Davas / dis ander ist zu oberst im Prettigöw / zum Clösterlein geheissen / etc. Sihe Stumpfiun lib. 10. cap. 21. vnd oben Castels. Hinder besagtem Dorff Fideris / ist ein Sauerbronn / gut zu trincken / so auch gewärme ein heilsames Bade ist:) Item / Jenatz / Schiers / Tintzen / oder Tinnezone, eine Meyl vnder Stalla gelegen / dessen auch Antoninus gedencket. Daselbst ein von Getreyd / Wein / Obst / vnnd Anderm / fruchtbares Thal / vallis domestica genant / so nicht vber eine Teutsche Meyl lang / vnd ein viertel einer Meyl breit / vnd dich in die 17. Schlösser begreiffen solle: Tusis / Vatz / Zizers / Fürstenaw / (so am hindern Arm vnnd Anfang deß Rheins / oder zu oberst desselben / zwo grosser Meylen ob Chur / gegen dem Splügerberg / gelegen / vnd dem Bischoff von Chur zugehörig ist. Item / nicht weit darob / das alte Schloß / auff einem hohen Felsen / Realt / oder Rhaetia alta, das ist / Hoch-Rhaetia / genannt / (so etwan vest / vnnd eine Fürstliche Residentz gewesen.) Dann Raetus, der Tuscaner Fürst / vnd Heerführer / so das Alpgebürg eingenommen / solle diese Veste / ob dem Dorff Tusis, oder Thuscia, gebawen / vnd besessen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_085.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)