Seite:De Merian Mainz Trier Köln 095.jpg

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zwar nur zwey tausend starck vor Zülpich / oder Züllich / vnd intercipierten ein Churfürstlich (Cöllnisch) Schreiben / in welchem dem Commendanten befohlen wurde / sich vermittelst guten Accords / zuergeben: Deme er auch / auff der Weymarischen Insinuation / vnnd harte Betrohung deß Henckens / nachkommen: Hat aber mehrer nicht / als den Abzug mit Sack / vnd Pack / nach Eyßkirchen erhalten: Vnd hat man hernacher so vbel diß Orts Haußgehalten / daß er vmb den 13. Martij fast mehrer / als zum halben Theil in der Aschen gelegen; wie im 4. Theil deß Theatri Europaei Meriani, fol. 847. a. stehet. In der Franckfurter Frühlings- vnd Herbst-Relation dieses 42. Jahrs / wird gemelt / sie hätten Zülich außgeplündert / vnnd bey ihrem Abzug / im Mayen / die Statt-Pforten abgebrant: Dergleichen auch zu Eußkirchen mit dem Brand geschehen seye.



Anhang.

Dieses seyn nun also die Chur-Cöllnische Stätte / ausser dem Hertzogthumb Westphalen / vnd der Graffschafft Arnsberg / davon wir etwas Nachrichtung haben finden können. Es gedencken zwar die Scribenten auch anderer Ort / als Alpen / in der Gegend Santen / Bißlich / Burick / vnnd deß berühmbten Klosters Camp / welches Stättlein Alpen / die Hessischen Anno 1641. eingenommen / vnd etwas bevestiget haben: Item / Gutenaw / so Trithemius für ein Cöllnisches Stättlein / vnd Schloß setzet / vnd vielleicht Gredenaw zwischen Nimmagen / vnd Bonn / auff selbiger Seiten / vnd Vfer deß Rheins seyn mag. Vnd anderer / als Argenuels / Feldkirch / Godesberg / Hammerstein / Huls / Ludelsdorff / Ordingen / Poppelsdorff / Vnckel / Saffenberg / oder Safftenberg / an dem Fluß Aer / oder Aar / nahend Aldenar / Kempenich / vnd Tomberg / zwischen Virnenberg / vnd Meckenheim gelegen; vnndergleichen / dere zum theil auch oben gedacht worden: Weil wir aber noch zweiffeln / ob es alles Cöllnische Ort seyen: aber auch davon keinen weitern Bericht / vnnd Beschreibung erlangen können: So lassen wir es bey den obgesetzten verbleiben. Vnd versparen die vbrige / vnd oben im Schluß der Statt Cölln / vom Ertzstifft / benahmste Stätte / so zum Hertzogthumb Westphalen / Engern / vnd der Graffschafft Arnsberg / gerechnet werden /sampt Dorsten / vnnd Recklinghausen / zu der Beschreibung deß Westphälischen Craisses.


Das seyn nun also die ChurMäyntz-Trier- vnnd Cöllnische Ort / so viel wir noch zur Zeit erfahren können.

Es gehören aber / neben diesen / vnd andern / auch in den Vnter-Rheinischen Craisse / wie oben im Eingang dieses Tractats gesagt worden / die Graff- vnd Herrschafften Newenar / Reifferscheid / Rheineck / vnd Nider-Eisenburg.

Von Neuenar / ist oben bey Bonn gemeldet worden: Von den andern folget mit wenigem hernach.

Vnd zwar / was Reifferscheid anbelanget / so war es / solcher Graffschafft halber / noch im Jahr 1602. in Camera rechthängig / weiln dieselbe meistentheils von Chur Cölln / theils von Burgund eximiert worden. Es ist sonsten ihr / der Herrn Graffen von Reifferscheid / alter Reichs-Anschlag / Monatlich zween zu Roß / vnd zween zu Fuß. Vnd ligt das Schloß / vnd Stättlein Reifferscheid in der Eyffel / in der Gegend Sleiden / Cronenburg / Smidheim / Hildersheim / Blanckenheim / Kerpen vnd Steinfeld: Da herumb die Herrn Graffen von Manderscheid / Blanckenheim (so ein Reichs-Lehen) vnd Gerhartstein: Item / Manderscheid / Sleiden / Cronenburg / Newenburg / vnnd Virnenberg / ihre Güter haben; wie auch Manderscheid / Keyl / von Lützenburg / vnnd Gülich / eximiert werden wollen: Sonsten aber zum Westfälischen Craiß gehörig seyn.

Rheineck / die Herrschafft / hat das Ertzstifft Cölln hiebevor eingezogen / vnnd zu eximiren vermeynet: Sie ist aber demselben in Camera ab / vnd den 30. Januarij Anno 1567. Herrn Johann von Warsperg / vnd dem Reich das Jus Collectandi,

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Colonia et al.. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1646, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Mainz_Trier_K%C3%B6ln_095.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)