Seite:De OLGM 29U1638 06 004.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger 2/3 und die Beklagten 1/3 zu tragen.


III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jeder der Beklagten kann die Vollstreckung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- € abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Jede Partei kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.


IV. Die Revision wird zugelassen.


Empfohlene Zitierweise:
Entscheidung des Oberlandesgerichts München „Kopienversand“ vom 10. Mai 2007, Aktenzeichen: 29 U 1638/06., Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_OLGM_29U1638_06_004.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)