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Ordnung des Gymnasii, von 1652.

Wir, Bürgermeister und Rathmanne der Stadt Hamburg, entbieten allen und ieden, nebenst Wünschung alles Liebes und Gutes, unsere freundliche Dienste und Gruß. Demnach einem wohlbestallten Regiment und Commun keine grössere Beförderung mag erzeiget werden, als wann die liebe zarte Jugend in ihren blühenden Jahren recht und wohl erzogen, gelehret und unterrichtet wird, dannenhero alle hocherleuchtete Männer und Lehrer zum fleißigsten geboten, die liebe Jugend, ehe und zuvor dieselben zu ihren Jahren gekommen, und sich selber zum Theil zu regieren wissen, an fremde weit abgelegene Oerter, allda ihnen der Zaum zu lang gelassen werden möchte, nicht zu verschicken; so haben diesem zufolge wir obbenannte, dieser guten Stadt zu sonderm Nutz und Frommen, nicht allein die vor vielen Jahren von unsern lieben Vorfahren wohlgeordinirte Schul-Satzungen und Leges mit Fleiß zu verlesen, zu erneuern, auch zum Theil zu verbessern, sondern über das ein publicum Gymnasium anzurichten und anzustellen,

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unbekannt: Ordnung des Gymnasii (Hamburg). Hamburg 1770/1652, Seite 470. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Ordnung_des_Gymnasii_470.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)