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zu halten, sollen den Mittewochen oder Donnerstag zuvor publice affigiret und angeschlagen, auch zeitig herumgesandt werden, damit die Studiosi dieselben beyzeiten durchlesen und praemeditate zum opponiren und auscultiren sich einstellen mögen, damit auch die Respondenten mit unnöthigen Unkosten nicht beschweret werden, dürfen die Theses über einen Bogen, es begehre dann sonderlich der Respondent, nicht einnehmen, und soll ein ieder Präses darinn Controversias tractiren, so seiner Profession, so viel möglich, gemäß und verwandt seyn, auch den actum disputationis also dirigiren, daß darinn die Wahrheit erforschet, auch die Jugend nicht zur Sophisterey, unnützen Gezänken und Unverschämtheit gewohnet, sondern ihrer Imperfection erinnert, und zum emsigen Repetiren und Nachsinnen der Lectionen angemahnet werden.

14. Der Professor humaniorum und eloquentiae soll nur declamatoria Exercitia dirigiren, und mit dem Disputiren verschonet seyn, dahergegen soll er viermal im Jahr, auf der Festtage einen, ein Carmen anschlagen, darinn er entweder divinas laudes celebrire, oder die studirende Jugend zu christlichen Tugenden anreitze.

15. Er soll auch zum wenigsten einmal des Jahrs seine Kunst im Specimen thun, wenn nemlich, wie oben Cap. 2. Art 10. gemeldet, die Leges verlesen werden.

16. Die Professores, so scientias sive theoreticas & proprie dictas, sive practicas[1] lesen, sollen ihnen ein tüchtiges, bequemes und wohlgegründetes Compendium oder Isagogen[2] erwählen, darnach sie ihre Lectiones richten, da aber ein solches vel tota scientia, vel in parte scientiae aliqua[3] nicht vorhanden, mögen sie selbst eines, entweder dictando, oder wie es sonsten füglich, verfertigen,

  1. die theoretischen und „eigentlich“ genannten Fächer oder die praktischen Fächer
  2. Einführung, von griechisch εἰσαγωγή
  3. für ein ganzes Fach oder einen bestimmten Teil eines Fachs
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unbekannt: Ordnung des Gymnasii (Hamburg). Hamburg 1770/1652, Seite 478. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Ordnung_des_Gymnasii_478.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)