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Der Termin, auf welchen die gedachten Renten fällig sind, ist auf den ersten December jedes Jahres festgesetzt.

Die Zahlung geschieht im vier und zwanzig Guldenfuß, in laufenden harten Silbersorten.

§ 31. Die Kurwürde wird dem Erzherzoge Großherzoge ertheilt, deßgleichen dem Markgrafen von Baden, dem Herzoge von Wirtemberg, und dem Landgrafen von Hessen-Kassel, welche, in Ansehung des Ranges unter sich, nach den im Fürstenrathe bestehenden Strophen[1] alterniren werden, und zu ihrer Einführung die herkömmlichen Förmlichkeiten zu beobachten haben. Nach gänzlicher Erlöschung des Hauses Hessen-Kassel, in allen seinen Linien, wird die Kurwürde auf Hessen-Darmstadt übergehen.

§ 32. Neue Virilstimmen in dem Reichsfürstenrathe erhalten:

Der Kaiser, als Erzherzog zu Oesterreich: für Steiermark eine, für Krain eine, für Kärnthen eine, und für Tirol eine, in allem 4 Stimmen.
Der Kurfürst von der Pfalz, als Herzog in Baiern, für das Herzogthum Berg eine, für Sulzbach eine, für Niederbaiern eine, und für Mindelheim eine, in allem 4 "
Der König von Preußen, als Herzog von Magdeburg: für Erfurt eine, und für das Eichsfeld eine, in allem 2 "
Der Kurfürst Reichserzkanzler für das Fürstenthum Aschaffenburg eine 1 "
Der Kurfürst von Sachsen, als Marggraf zu Meißen eine, für die Burggrafschaft Meißen eine, und für Querfurt eine, in allem 3 "
Ebenderselbe, wechselweise mit den Herzogen von Sachsen-Weimar und von Sachsen-Gotha, für Thüringen eine 1 "
Der König von England, als Herzog von Bremen, für Göttingen eine 1 "
Der Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel, für Blankenburg eine 1 "
Der Markgraf von Baden, für Bruchsal anstatt Speier eine, und für Ettenheim anstatt Straßburg eine, in allem 2 "
Der Herzog von Wirtemberg, für Teck eine, für Zwiefalten eine, und für Tübingen eine, in allem 3 "
Der König von Dänemark, als Herzog von Holstein, für Plön eine 1 "
Der Landgraf von Hessen-Darmstadt, für das Herzogthum Westphalen eine, und für Starkenburg eine, in allem 2 "
Der Landgraf von Hessen-Kassel, für Fritzlar eine, und für Hanau eine, in allem 2 "
Der Herzog von Modena, für das Breisgau eine, und für die Ortenau eine, in allem 2 "
Der Herzog von Mecklenburg-Strelitz, für Stargard eine 1 "
Der Herzog von Aremberg seine auf diesseitige Lande versetzte Virilstimme 1 "
Der Fürst von Salm-Salm eine eigene Stimme, die vorher mit Salm-Kirburg gemeinschaftlich war 1 "
Der Fürst von Nassau-Usingen eine 1 "
Der Fürst von Nassau-Weilburg eine 1 "
Der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen eine 1 "
Der Fürst von Salm-Kirburg eine 1 "
Der Fürst von Fürstenberg, für Baar und Stühlingen eine 1 "
Der Fürst von Schwarzenberg, für Klettgau eine 1 "
Der Fürst von Thurn und Taxis, für Buchau eine 1 "
Der Fürst von Waldeck eine 1 "
Der Fürst von Löwenstein-Wertheim eine 1 "
Der Fürst von Oettingen-Spielberg eine 1 "
Der Fürst von Oettingen-Wallerstein eine 1 "
Der Fürst von Solms-Braunfels eine 1 "
Die Fürsten von Hohenlohe-Neuenstein eine 1 "
Der Fürst von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst eine 1 "
Der Fürst von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein eine 1 "
Der Fürst von Isenburg-Birstein eine 1 "
Der Fürst von Kaunitz für Rittberg eine 1 "
Der Fürst von Reuß-Plauen-Graiz eine 1 "
Der Fürst von Leiningen eine 1 "
Der Fürst von Ligne, für Edelstetten eine 1 "
Der Herzog von Looz, für Wolbeck eine 1 "

Die Aufrufordnung, sowohl der alten, als der neuen Stimmen im Reichsfürstenrathe, wird künftig, nach der zehnten Strophe[1], folgende seyn:

Anmerkungen

  1. a b [519] Eine Anzahl von weltlichen Mitgliedern des Reichsfürstenrats wechselte in zehntägigem Turnus die Reihenfolge in Sitz, Stimme und Subskription. Die verschiedenen Ordnungen wurden als Strophe I–X bezeichnet. Vgl. Pütter, Inst. iuris publ., 1792, S. 97 ff.
    Anmerkung Wikisource: Tabelle auf S. 99 Google


Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit. Tübingen 1913, Seite 519. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zeumer_V2_519.jpg&oldid=- (Version vom 4.9.2016)