Seite:De merian Westphaliae 011.jpg

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legten sich wider Bischoff Wilhelm / gebohrnen Hertzogen von Berg. Liegt an der Neete, nahend Vorden / Nien / vnnd Dringenborg.


Breysich / Brisich.

Freherus part. 2. Orig. Palat. pag. 33. nennet dieses Gülchische Stättlein / beym Rhein / nicht weit von Sintzig gelegen / Vicum Brisacensem, vnnd sagt: Daß Gülich diesen Ort von der Pfaltz zu Lehen trage; vnnd daselbst viel altes Römisches Gemäwer / vnnd dergleichen / außgegraben werde: Deren einen grossen Theil Graff Hermann von Manderscheid / in sein Schloß Blanckenheim / habe bringen lassen. Anno 1587. hat dieser Ort viel außgestanden von den Gülchischen.


Broeck / Bruch.

Von diesem Ort schreibet Emanuel Meteranus, im 19. Buch seiner Niderländischen Historien / daß Anno 1598. Don Francisco de Mendoza, Admirant von Arragon / der Spanische Feldobriste in den Niderlanden / sehr vbel in dem Hertzogthumb Cleve / vnd Westphalen / gehauset / das Hauß Bruch / vnd andere mehr Ort / einbekommen / vnd Herrn Wirichen von Dhaun / Graffen zu Falckenstein / Herrn zu Oberstein vnd Bruch / einen Reichs Graffen / vnnd Evangelischen Herrn / ermorden / vnd die Clevische Soldaten / welche diesem / als vnter dem Hertzogen von Gülich / mit Lehen gesessenem Herrn / gedienet / wider gegebene Zusage / erschlagen lassen habe.

Julius Caesar Bulengerus, ein Frantzoß schreibet lib. 10. Histor. sui temporis, fol. 313. hievon also: Viricus Dunius, Comes Falcosteinius et Brocensis, Clivensis Ducis beneficiarius, vir animi ingens, ut praedia sua, quae in eo tractu multa et opulenta habebat, ab Hispanorum populationibus muniret 60. militum praesidium, quos à Duce Clivensi, in cujus clientela erat, acceperat, Castello suo Brocensi imposuit, quorum ope injuriam defendebat. Mendoza cognito suis pabulatum egressis vulnera imposita, ereptos equos, injuriae Auctores à Comite ad supplicium deposcit, et deditionem imperat. Comes factum purgat, et arcem Clivensi Duci acceptam ferre se respondit, alteri sine flagitio se dedere non posse testatus. Repulsae injuriâ Hispanus incensus, tribus machinis arcem verberat, ruinam facit, comite ad deditionem accedente, praesidiarii contra fas gentium jugulantur; Comes omnia tuta ratus alterâ die ad piscinam, clavâ in caput impactâ, concidit, ubi caduver ejus biduum jacuit, ac tandem in horreum unco tractum, subito igne, arsit.


Bückeburg / Buckenburg / oder Böckenborg /

Wie diesen Ort Philippus Cluverius lib. 9. antiq. Germ. cap. 19. vnd Chytraeus Arcem Bructerorum lib. 23. p. 642. nennet. Ligt ein Meil von der Bischofflichen Westphälischen Statt Minden / in der Graffschafft Schaumburg / zwo Meilen von Statthagen / darzwischen etwas Holtz ist / dessen Tacitus gedencket / darinn die Heydnische Teutschen / dem Herculi vor Zeiten geopffert haben / vnnd etliche Teutsche Völcker da zusammen kommen seyn / als sie deß Germanici Lager vber der Weser angreiffen wolten / wie gedachter Cluverius meldet. Es gibt auch zwischen besagten beyden Orten / viel Steinkohlen / die / an statt der andern / zum Brennen / auß der Erden gegraben werden.

Im Braunschweigischen Krieg hat Landgraff Philips auß Hessen / Anno 1545. Graff Johann von Schawenburg / oder Schowenburg / seinen Lehenmann / weil er Hertzog Heinrichen von Braunschweig Hülffe gethan / gestrafft / vnnd ihn seines Schlosses Bückenburg entsetzet / vnd dasselbige seinen Brüdern / vnnd andern von der Ritterschafft / zugestelt / mit dem Gedinge / daß sie ihm dasselbige nicht wider einräumen solten / er hätte sich dann zuvorn mit dem Evangelischen Bund / aller seiner Mißhandlung wegen / genugsam vertragen; wie in der Braunschweigischen Chronic / p. 321. stehet. Es wird aber solcher Ort / in der Bischofflich-Mindischen Ableinung / für ein Mindisch Lehen gehalten / vnd angesprochen. Vnd stehet p. 38. davon vnter anderm / also: Daß aber das Castrum Arnheim (welches schon für hundert / vnnd mehr Jahren / nicht mehr in rerum natura gewesen) sein Territorium, Land vnd Leut gehabt / davon die Helffte das Stifft (Minden) behalten / die andere Helffte aber / worinn jetziger Zeit das Ampt Bückeburg bestehet / Graff Gerharden / vnd Johann zu Schawenburg / in feuduin verliehen / solches erscheinet auß der Beylage Nu. 2. vnd sind dessen vorige Besitzer Graffen von Arnheim genannt worden / darvon einer zu Pettesen (in errat. Pattessen) nächst bey Bückeburg / in der Kirchen abgemahlet stehet / etc. Vnd ligt / der Ort nahe bey Bückeburg / vnd Pettesen / da solch Castrum gelegen / vnnd wird noch die

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Matthäus Merian: Topographia Westphaliae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_merian_Westphaliae_011.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)