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Verschiedene: Die Gartenlaube (1890)

Nun drängt sich aber doch die Frage auf und sie ist auch schon vielfach gestellt worden, ob die Durchführung dieser Bestrebungen sich mit der staatlichen Ordnung vertragen könne. Bekanntlich haben bisher wenigstens die deutschen Staatsbehörden sich nur ablehnend verhalten, indem theils die Universitäten den Frauen den Zutritt zum Studium verweigerten, theils die Prüfungsbehörden angewiesen waren, Frauen, auch wenn sie ein regelrechtes Studium durchgemacht und das Doktorexamen bestanden hatten, die für die Aufnahme in den ärztlichen Stand nothwendigen Prüfungen nicht abzunehmen. Letzteres hatte zur Folge, daß diesen Frauen die ärztliche Praxis nur unter dem Schutze der „Gewerbefreiheit“ mit nicht unbedeutenden Einschränkungen und Hemmungen gestattet war.

Den Staat als solchen geht eigentlich nur die zweite dieser Maßregeln an, und um sie beurtheilen zu können, muß man sich zuerst darüber klar werden, welchen Zweck und welche Bedeutung die ärztlichen Prüfungen eigentlich haben. Die Staatsverwaltung kommt mit ihnen einer Verpflichtung gegen das Publikum nach, indem sie nur solchen, welche entsprechende Kenntnisse aufweisen können, die Ausübung eines so verantwortungsreichen Berufes, wie der des Arztes es ist, gestattet. Würde aber die Verantwortlichkeit der Staatsverwaltung dem Publikum gegenüber eine größere sein, wenn sie einer Frau, die in der Prüfung sich über die nöthige wissenschaftliche Ausbildung ausweisen kann, diese Befugniß ebenfalls gewähren würde – namentlich wenn sie eine, wenn auch gehemmte Praxis bei bestehender „Gewerbefreiheit“ doch nicht hindern kann? Sicher nicht!

Freilich ist aber die Zulassung zur ärztlichen Praxis in Deutschland aus verschiedenen Gründen auch noch von anderen Bedingungen als dem abgeschlossenen Studium abhängig, insbesondere von dem Besitze eines deutschen Reifezeugnisses und von dem Besuche einer deutschen Universität für den größten Theil der Studienzeit. Da nun aber der Nachweis für beides den für eine ärztliche Prüfung sich meldenden Frauen unter den jetzigen Verhältnissen unmöglich ist, so wird ihnen schon darum der Zutritt zur Prüfung zu verweigern sein, ohne daß diese Zurückweisung gegen sie in ihrer Eigenschaft als Frauen gerichtet ist. Hier sind also allerdings noch manche Abklärungen nothwendig, ehe der Eintritt von Frauen in den ärztlichen Stand mit der staatlichen Ordnung, wie sie zur Zeit in Deutschland besteht, verträglich sein wird.

Allein diese Frage, ob und auf welche Weise sich die Berechtigung der Frau zum ärztlichen Beruf in die augenblicklich gültige Staatsordnung einfügen lasse, ist, obwohl nicht unwichtig, doch meist als nebensächlich behandelt worden. Viel eindringlicher hat man darüber verhandelt, ob die Zulassung der Frau zum medizinischen Studium nicht aus Gründen des Anstands und der Sittlichkeit zu verurtheilen sei. Gewichtige Stimmen, insbesondere auch aus akademischen Kreisen, haben die Befürchtung geäußert, daß die beständige gleichzeitige Betheiligung junger Männer und jugendlicher weiblicher Wesen an dem akademischen Unterricht, deren enges Zusammensein in den Hörsälen, bei den praktischen Uebungen und den botanischen Ausflügen der guten Zucht schädlich sein könnten und namentlich die nöthige Aufmerksamkeit auf den Gegenstand des Studiums stören müßten. Es wird ferner die Ansicht ausgesprochen, daß Frauen nicht die erforderlichen geistigen Anlagen für ein ernstes Studium hätten und im besten Falle nur sehr mittelmäßige Aerzte werden könnten. Es wird geltend gemacht, daß die ganze körperliche Organisation der Frauen ihnen das Ertragen der mit der ärztlichen Praxis verbundenen Anstrengungen nicht gestatte. Und endlich wird in Uebereinstimmung mit gewissen Stimmen aus dem Publikum versichert, daß die andauernde Beschäftigung mit der Anatomie, dem Operationswesen und der Krankheitslehre ganz unweiblich sei und nothwendig zur Verrohung führen müsse.

Es ist beachtenswerth, daß solche Auseinandersetzungen nur von Universitäten kommen, an welchen sich keine weiblichen Studierenden befinden und welche sich überhaupt ablehnend gegen die Aufnahme von solchen verhalten. Die Erfahrungen an Hochschulen, welche weiblichen Studierenden Zutritt gewähren, haben aber alle diese Befürchtungen und die darauf sich stützenden Einwände gegen das Frauenstudium als unhaltbar erkennen lassen; Lehrer sowohl als Studenten dieser Universitäten konnten, auch wenn sie an und für sich keine große Vorliebe für weibliche Studierende hatten, doch keine Nachtheile oder Uebelstände finden. Meine eigenen langjährigen Erfahrungen sowie diejenigen meiner Fachgenossen haben von der gefürchteten Störung der Ordnung und des Ernstes im Studium niemals etwas bemerken können; im Hörsaal und in den praktischen Kursen herrschte stets ruhiger Anstand, und die Studenten verkehrten mit ihren Kolleginnen stets taktvoll. Die Studentinnen wahrten in ihrer ganzen Erscheinung und in ihrem Benehmen eine durchaus gebildete Haltung und zeigten weder emanzipirtes noch blaustrumpfiges Wesen; in Bezug auf Ernst und Erfolg im Studium aber waren die meisten als mustergültig zu bezeichnen, und namentlich zeichneten sich viele derselben in den praktisch-anatomischen Aufgaben durch feine und säuberliche Arbeit sehr vorteilhaft aus. Von verschiedenen unserer Schülerinnen haben wir auch später erfahren, daß sie sich mit großem Erfolge in der Praxis bewegen, also doch wohl den damit verbundenen Anstrengungen gewachsen sind.

Mehrfach ist die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht vielleicht, da denn doch einmal weibliche Wesen sich dem Studium zuwenden, angemessen sein dürfte, für sie besondere Vorlesungen halten zu lassen oder besondere Hochschulen zu errichten. Damit wäre aber mittelbar eine Aufmunterung zum Studium gegeben, welche gewiß kein Wohlmeinender bei den dermalen noch sehr unbestimmten Aussichten auf eine befriedigende Laufbahn auf sein Gewissen nehmen möchte. Außerdem sträuben sich die studierenden Frauen selbst dagegen, wie die von einer derselben gegen mich gethane Aeußerung beweist: „Man soll sehen, daß wir ein regelrechtes Studium durchmachen wie alle Aerzte, und wir dürfen uns nicht nachsagen lassen, daß wir uns in einem Hinterstübchen die Sache haben populär zurechtschneiden lassen.“

Wie gezeigt, lassen sich also die gegen eine Zulassung der Frauen zum medizinischen Studium ins Feld geführten Einwände nicht aufrecht erhalten. Die Erfahrung hat andererseits gelehrt, daß weibliche Aerzte in der That eine erfolgreiche Thätigkeit zu entfalten vermögen, wie sich dies insbesondere in England und Nordamerika beobachten läßt. Die Folgerung erhellt schon hieraus von selbst. Nicht nur gebührt den Frauen das Recht, sich in staatlich anerkannter Form dem ärztlichen Berufe widmen zu dürfen, sondern sie werden auch, wenn sie, wie sich von selbst ergeben wird, vorzugsweise den Frauen- und Kinderkrankheiten ihre Aufmerksamkeit zuwenden, sogar eine sehr willkommene Ergänzung des ärztlichen Personals bilden. Mit allem Ernst müssen hier insbesondere die Frauenkrankheiten betont werden. Es ist eine schmerzliche, aber unwiderlegliche Thatsache, daß eine unverhältnißmäßig große Zahl von Frauen einem dauernden Siechthum verfällt, weil natürliche weibliche Scheu sie davon abhielt, sich bei Zeiten an einen männlichen Arzt zu wenden. Die Frau als Arzt der Frau – sie könnte hier unberechenbaren Segen stiften!

Aus der Welt schaffen läßt sich die Bewegung nicht mehr; sie ist eine in der Entwickelung der bürgerlichen Stellung der Frauen begründete und von diesen selbst angeregte. Jedes unmittelbare Eingreifen würde den natürlichen Entwickelungsgang nur stören, und eine Aufmunterung wäre daher ebenso wenig am Platze, wie auch eine Bekämpfung erfolglos bleiben wird.

Als das richtigste Verfahren erscheint demnach sicher das, daß man in voller Anerkennung ihrer Berechtigung den Frauen, welche die Frage selbst angeregt haben, es überläßt, auch die Lösung selbst zu finden, und daß man ihnen dafür alle Hilfsmittel, welche zu einer günstigen Lösung führen können, rückhaltlos zur Verfügung stellt. Ist etwas Gesundes an der Sache, so ist diesem damit alle Gelegenheit gegeben, sich naturgemäß zu entwickeln. Sind dann unverkennbare Erfolge erreicht und erweisen sich diese nützlich für die bürgerliche Gesellschaft, dann wird man auch auf anderer Seite genöthigt sein, mit denselben zu rechnen. Ist dagegen die Frage in ihrer jetzigen allgemeinen Fassung verfehlt, so wird sie in sich zerfallen, ohne daß behauptet werden darf, daß sie gewaltsam unterdrückt worden sei. Berufeneren Persönlichkeiten wird es aber darum auch künftig nicht benommen sein, ihrem Drange nach Wissen und Wirken nachzuleben.

Wenn in dem obigen die Ansicht aufgestellt wurde, daß den dem Studium sich zuwendenden Frauen die Hilfsmittel zur Durchführung ihres Versuches nicht zu verschließen seien, so ist damit ausgesprochen, daß es zweckmäßig sei, ihnen auch den Zutritt zu den Universitäten nicht zu verwehren. Wenn man ihnen jedoch diesen gestattet, so ist es dringend zu empfehlen, die Aufnahmebedingungen

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1890). Leipzig: Ernst Keil, 1890, Seite 655. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1890)_655.jpg&oldid=- (Version vom 4.8.2020)