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nach Gant- und Stadtrecht untergegangen wären, in nützlichen Gewähr und ruhigen Besitz der genannten Güter. „In nützlichen Gewähr“ heißt: bei Vergantungen wurde, wenn das anerkannte Gericht die Forderungen als richtig beurteilte, dem Kläger, als welchen wir hier Heinrich betrachten müssen, da er jedenfalls um 7000 fl seinen Bruder ausgelöst hat, am ersten Gerichtstag die „Anleite“ auf die Güter gegeben; am zweiten Gerichtstag setzte man ihn „in nützlichen gewer“, am dritten endlich konnte er mit denselben schalten und walten, wie er wollte. Jede Frist war von der andern sechs Wochen und drei Tage zeitlich entfernt (Sti 66. 2., f. 47. 1).

Von Veit hören wir nichts mehr. Wenn um 1439 ein Herr Veit von Eisenburg als Landrichter im Markte Schwaben einem Steffan Ammann Platz macht (v. Fr. III. 212) so kann dies unmöglich unser Veit sein; denn einesteils war er um diese Zeit noch vollbeschäftigt in Wageck, und zum andern taugte er wohl zu allem andern eher als zu einem Landrichter, selbst wenn wir dies mit Groß als „Pfleger in herzoglich bayerischen Diensten“ übersetzen. Uebrigens nahmen 1439 die Eisenburger bei der Vermahlung des Pfalzgrafen am Rhein und Herzogs von Bayern Ludovici am 27. Turnier in Landshut teil (Cru. deutsche Ausgabe II. 47, lat. S. 27). Dieses kostspielige Vergnügen müssen wir jedenfalls als hohe Politik betrachten, welche die Eisenburger trieben, um in ihren vermögens-mißlichen Umständen wenigstens von dieser Seite her unbehelligt zu bleiben. Denn das Haus Eisenburg stand auf wankem Grund. Von

Heinrich VI.,

der bisher wenig von sich sprechen machte (er tritt einigemale als Gewährsmann auf, so auch in Ottobeuren, als der haushälterische Abt Johann V. von Ritter Hans vom Stein zu Ronsberg am Donnerstag vor St. Katharina 1437 das Vogtrecht der Kirche zu Engetried nebst zwei großen Höfen und einem kleinen Gut daselbst erkauft; J. II. 632), hören wir erst 1443 wieder. Großer Notdurft halber veräußert er an Martin Engelschalk, Bürger zu Augsburg, und Elisabeth Rigler, seiner Ehewirtin, um 8800 Goldgulden die Herrschaft Wageck. Gewähren dieses Kaufes waren Ritter Bero von Rechberg-Hohenrechberg, Peter von Freyberg, Veit von Eisenburg, des Verkäufers Bruder (wonach dieser Verkauf vor dessen Vergantung stattgefunden haben muß), Friedrich von Freiburg, des Verkäufers Schwäher, Rudolf von Hoheneck und Heinrich der Jüngere von Eisenburg, beide dessen Vetter (G. A. II. 143 hat irrig

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 43. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_069.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)