Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 153.jpg

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Daniel und Tobias sondert sich die Familie in eine ältere und jüngere Linie. Von letzterer sind nach Mitteilung des Herrn Generalleutnants z. D. Neubronn von Eisenburg in Freiburg i. B., in Württemberg noch Nachkömmlinge vorhanden, stehen aber mit denen der älteren Linie in keinen verwandtschaftlichen Beziehungen mehr. Der Stifter der älteren Linie Daniel, geb. 1533, gest. 1605, verehelicht mit Anna Fingerling, ist der Stifter des großen Taufsteins im Münster in Ulm und Vater des Käufers der Eisenburg. Letzterer erhielt von Kaiser Rudolf II den 3.4.1606 einen neuen Adels- und Wappenbrief mit der Befugnis, sich nach der von ihm erworbenen Herrschaft nennen und schreiben zu dürfen. Das heute noch in Blüte und hohem Ansehen stehende Geschlecht schreibt sich seit des Markus Tobias (s. V. Beilage) einzigem Sohn Markus Ernst: Neubronner von Eisenburg.

War die frische, fröhliche Tat (auch Untat) Schild und Wappen der Settelin gewesen, so ist das Kennzeichen der kaufmännischen Neubronner vorsichtige Erwägung des persönlichen Vorteils – selbst bei voraussichtlicher Schädigung künftiger Entwicklung. Wir treten mit diesem schreibseligen Geschlecht in das Zeitalter der Verträge und Verordnungen. Schon 1605 liegt eine solche vor, die verschiedenen Reibungsmöglichkeiten zwischen Roth und Eisenburg wegen Gerechtigkeiten in Amendingen vorbeugen soll. (Sammelband A. N) Sie, vom 26.8. bez. Jahres, lautet auszüglich:

1. daß beide Teile (Herrschaft und Gotteshaus) einen Heiligenpfleger wählen, bezw. einen bei Untauglichkeit absetzen dürfen;

2. daß der Pfarrer jährlich Vermögensverzeichnis und Rechnung in Abschrift der Herrschaft vorlegen soll;

3. daß sowohl der Pfarrer wie die Heiligenpfleger je einen Schlüssel zu den Heiligen-Truhen haben sollen, daß keiner ohne den andern dazu kann; weiters sollen die Rechnungen jährlich im Wirts- oder Pfarrhaus verlesen werden, wenn das Kraut eingebracht wird; etc.;

4.[WS 1] betrifft „die Bestallung des Meßners oder Schulmeisters“: „Soll die Gemeind dem Pfarrer einen tauglichen unverleimdten (nicht übel beleumundeten) ernennen und vorschlagen; da nun derselbig dem Herrn Collatori annehmlich und gefällig, soll er alsdann wohlermeldten Herrn Collatori an Eidesstatt angeloben, dem Herrn Pfarrer mit Opfer und was allen pfarrlichen Rechten zugehörig, treulich, nutzlich und geflissen sein. Im Fall aber bei seinem Dienst er ungebührlich oder unfleißig sich verhielte, soll er, wie oben mit den Hl. Pflegern

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 6.
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_153.jpg&oldid=- (Version vom 26.6.2023)