Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 154.jpg

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insgemein abgeschafft werden und besagter maßen ein anderer aufgenommen und sich an die Herrschaft Eisenburg mit der Leibeigenschaft ergeben. Dieweil nun von altem Herkommen, daß ein Meßner als andere Inwohner zu Amendingen der Herrschaft Eisenburg dienstbar gewesen, aus allerhand sich ergebenden Inconvenienzen die Sache dahin verglichen, da ein Schulmeister oder Meßner aufgenommen und ledigen Standes, soll er aller Diensten und der Leibeigenschaft frei und enhebt sein. Im Fall er aber verheiratet, soll er jährlich und eines jeden Jahrs der Herrschaft Eisenburg oder Inhabern derselben auf seine gebührende Zeit als diesen Orten Grunds-Gerichts- und Schirmherrn vierzig zween Kreuzer erlegen und erstatten und ferner zu keinem Dienst verbunden sein, auch über spezifizierte Kreuzer nit gesteigert werden“.

Hierher dürfte ein Prozeß wegen „Überschreitung des Züchtigungsrechtes“, schon damals für den Lehrer ein heikles Gebiet, gehören (v. Zllr. S. 105) Ao 1705, am 11. Februar klagte Joseph Martin, Mesner zu Amendingen, bei der Frau Dr. Hermännin wider Anna Sausel, Eplins Weib, daß sie heute über ihn geschwätzt, daß der Donner und Hagel ihm die Kinder mit der Rute in den Boden schlage; auch sonst noch habe sie ihn geschändet und verschrien, 3 Stunden lang, und kein Abwehren habe geholfen. Und all das, weilen er ihr Mädlin um Schwätzens willen mit der Rute gezüchtigt habe. Bitte um Abhilfe. Den 16. ds. hat Lt. Scheufelin im Beisein des Tobias Hermann diese Sache fürgenommen, wobei Joseph Martin obige Klage wiederholte mit dem Beifügen, daß Eplins Weib wohl wegen andrer Weibergeschichten Feindschaft gegen ihn hege. Auch der Herr Dechant habe ihn heißen klagen mit dem Vermeld, er könne mit ihr nichts richten. Er bitte nun, ihm Frieden zu schaffen und um Erstattung der Ehre. Eplinin klagte wider den Schulmeister, daß er ihr Mädlin ungebührlich gezüchtiget, daß sie am hintern Leib bis oben an den Gürtel wie ein „brütend Brät“ ausgesehen und daß sie doch nichts getan habe. Er habe sie nur im Verdacht, daß sie aus der Schule schwätze; sie sei aber unschuldig: sein eigenes Weib verschwätze ihn. Die Eplinin bekannte auch noch, daß sie ihn im Zorn Schelm und Hund gescholten habe, weil er mit einer frischen Rute dem Mädel so viel Streiche gegeben, daß andre Kinder gesagt hätten, sie könnens nicht mehr hören. Er habe auch ihren Kopf zwischen seine Füße genommen, daß sie nicht schreiben könne. Endlich heiße er sie (das Mädel) immer eine „Schurk“ wegen des Bettelns an der Straße u. s. w. Der Schulmeister replizierte, er habe ihrem Mädel über 3 oder 4 Streiche nicht

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_154.jpg&oldid=- (Version vom 26.6.2023)