Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 158.jpg

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uns derselbe bishero zugethan gewesen, um die erstattete Gebühr in Gnaden ledig gelassen, wie Wir ihn dann solcher Leibeigenschaft mit allen Gelibden, Gefällen, Gelässen, auch all andern anhängigen Sachen dergestalten frei, ledig und los gezählt haben, daß er nun an andern katholischen Orten Schutz, Schirm, auch Burgerrecht suchen und annehmen möge, von Uns, Unseren Erben und Nachkommen ganz ungesaumt und ungehindert. – Zu Urkund dessen etc.

1614 ist Hans Eitel gestorben. Seine Witwe sucht in diesem Jahre für sich und Sohn nebst Tochtermann um Lehensinvestitur betr. der mehrgenannten Höfe zu Amendigen nach. Sie bittet um Bekanntgabe von Malstatt und Tag, wenn möglich nach der Frankfurter Fastenmesse. 1618 verehrt ihr der Rat nach Schenkbüchlein, nebst ihrem Sohn und Tochtermann, im Roten Ochsen zu M. über Mittag 8 Kanten Wein, ebenso ihren Söhnen Daniel und Hans Eitel nach ihrem Ableben 1621, als die Untertanen von Eisenburg denselben 22.7. huldigten. Daraus geht hervor, daß die Neubronner ihren Sitz zu Ulm behielten und nur zeitweise hier nach dem Rechten sahen. Ihre Geschäfte besorgten Vögte. So wird im Kanzleiprotokoll von 1625 als solcher ein Johann Frey, 1647/50 ein Martin Göbelin genannt. 1656 verbietet einer das Fischen bei Amendingen.


2. Daniel und Hans Eitel Neubronner.

Gebrüder Daniel und Hans Eitel (letzterer künftig der Ältere zur Unterscheidung von seines Bruders Sohn) kommen schon 1626 mit den Besitzern von Trunkelsberg, den uns wohlbekannten Gordian Settelin, Bürgermeister, und dessen Sohn Georg Christoph wegen der Leibeigenschaftsentlassung von Trunkelsberger Leuten in Streit, der aber am 19. Juni d. J. „um beharrlicher guter Nachbarschaft willen“ gütlich abgetan wird. Aus einem besondern Fall wird für künftige Zeiten folgende Regel aufgestellt: Wenn ein Paar Huber zu Trunkelsberg (auch hier sind nur 2 Höfe genannt) bei lebendigem Leib ihren Bestandshof an ihre Kinder abtreten und sich ein Leibgeding vorbehalten, so sollen die Jungen unter Leibeigenschaft der Settelin stehen, die Alten aber („das abgetretene Ehevolk“) soll sich der Leibeigenschaft der Settelin abkaufen und unter die der Herrschaft Eisenburg begeben, sofern sie in Trunkelsberg oder sonst Eisenburger Gerichtschaft mit eignen Hauswesen wohnen bleiben wollen. Im übrigen wollen sich die Settelin keiner Oberkeit anmassen, sondern solche ungeschmälert den Herrn Neubronner belassen, wie auch diese sich keiner Leibeigenschaft, Dienste oder Dienstbarkeiten über deren beider Höfe zu Trunkelsberg

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_158.jpg&oldid=- (Version vom 26.6.2023)