Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 167.jpg

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Schacher-, Tausch-, Erb-, Kauf und Wiederverkaufsverkehr, den im Einzelnen zu verfolgen weder lohnend noch überhaupt möglich ist. Wir werden später die Hauptbestandteile der ehemaligen Herrschaft Eisenburg in ihren Schiebungen etwas verfolgen, bis sie wieder in festen Händen sind.

Vorerst müssen wir einen 2. Hauptpunkt des Teilungsvertrags nachgehen, den Hoheitsrechten in der Herrschaft, wie sie sich durch sotane Machenschaften entwickelten, auch dem weiteren Kampf um sie mit auswärtigen Gewalten.


3. Die Hoheitsrechte in diesem Zeitraum.

Die Herren Interessenten verhehlten sich nicht, daß die schwer errungenen Hoheitsrechte sofort von andern Gewalten übernommen würden, wenn sie diese auf jedes Teilgebiet übertrügen. Also übergab man die Landeshoheit einem „Administrator“. War die Zertrümmerung ein verwerfliches Unterfangen der Familie Neubronner, so ist die gleichzeitig damit ins Leben getretene Art der Aufstellung des Administrators kaum mehr zu qualifizieren. Der Inhalt des Begriffes „Landeshoheit“ ist auf dieser Erden doch allerorten an eine Person gebunden, die ihn verkörpert, und an deren Sitz, vielleicht im Allerinnersten an diesen[1] noch mehr als an jene, weil der Sitz dauernder als die ihn einnehmende Person. Nicht umsonst spielen „Thron und Altar“ deshalb eine ebenso gewichtige Rolle wie „König und Gottheit“. Da zeigt sich nun der Schubladenstandpunkt der damaligen Neubronner in seiner ganzen umfaßbaren Größe: Der Administrator, also der die Landeshoheit verkörpernde, vorstellende Herr sollte in folgendem Turnus wechseln: Die ersten 2 Jahre haben ihn die Untertanen in Herrn Dr. Daniel zu erblicken, dann 2 Jahre in Marx, 1 Jahr in Hans Eitel, 1 Jahr in Heinrich, 1 Jahr in Wolfgang, 3 Jahre in Marx, je 1 Jahr in den beiden Wachter – und ihren Nachfolgern; dann begann das Rundum von neuem. Man denke sich nun einesteils den unendlichen Gebietsschacher unter der neubronnerschen Familie und den damit verbundenen Personen- und Geschlechterwechsel, andernteils die mannigfaltigen Wohnsitze der „Landesherren“ zwischen Ulm und Kempten, dann wird man sich wundern müssen wie es möglich war, daß nicht jeder Untertan zum Nihilisten wurde, und nicht mehr wundern wird man sich, wie der in der Einleitung zu dieser Geschichte erwähnte schlimme Ruf der Eisenburger Herrschaft entstehen konnte. Als 1805 Bayern die Landeshoheit übernahm, war tatsächlich oft kaum mehr festzustellen, wessen Untertan dieser oder jener eigentlich gewesen war. – In dieser Hinsicht wäre doch sicherlich der einzig richtige


  1. an dieser, lies: an diesen – siehe Korrektur Seite 249
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_167.jpg&oldid=- (Version vom 26.6.2023)