Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 177.jpg

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Leute selber versorgen und auch keine Pfuscher daneben dulden u. s. w. In diesem Bericht ist endlich erwähnt, daß die Amendinger Handwerkerzunft die älteste in der Ritterschaft und schon 1491 aufgerichtet worden sei. Dazu stimmt auch die Inschrift des im Schlosse noch vorhandenen Zunftschildes.

Das Hochgericht, das nach dem schlimmen Eingriff der Landvögtischen anscheinend 1586 wieder aufgerichtet worden, war inzwischen baufällig geworden, und so brachte es ein böser Sturmwind im November 1699 fertig, Galgen und Pranger bis auf ein Stück Holz zu Boden zu werfen. Sti. 43.10 meldet nun protokollarisch, wie das neue Hochgericht am 25. 2. 1700 wieder aufgerichtet wurde: Nachdem das dazu benötigte Holz gefällt und zugerichtet worden, begaben sich die Zimmerleut, Maurer und übrigen Handwerksleut aus Eisenburger Herrschaft (bis auf einen, der nicht für redlich gehalten wurde und dem deshalb ein anderes Geschäft befohlen worden war), aus Eisenburg mit Pfeifen und Schalmeien in Ordnung zu der Stelle, wo der Galgen zu setzen war. Nachdem die Herren Interessenten (die nebenbei bemerkt wegen der Kosten schon lange einen Briefwechsel geführt hatten), benanntlich Hans Eitel dermalen Administrator, Jakob Jenisch, Melchior Daniel Neubronner, Jakob Wachter, Dr. Benedikt Hermann nebst Sohn Johann Hermann, Lt Scheiffelen) auch dahin gekommen, hielt Lt Scheiffelen aus Begehr der Handwerker einen Vortrag, warum man beisammen sei, nämlich das vom Wind zu Boden geworfene Hochgerichtszeichen wiederum neu aufzurichten, den Bösen zum Schrecken, den Frommen zum Trost. Daß sie die Untertanen, dabei abnehmen könnten, wie man sie wider die Bösen schützen und schirmen könne. Es ward ihnen zur Arbeit Glück gewünscht, daß sie ohne Schaden und Nachteil verrichtet werden möchte. Der Herrschaft ward gewünscht, daß sich kein Fall zum Gebrauch dieses hochgerichtlichen Zeichens ereignen möge, da dies nur Kosten und Mühe verursache (!), den an- und abwesenden Untertanen hinwiederum, daß sie sämtliche der liebe Gott behüten wolle, daß solche Strafe nie mit einem oder dem andern fürgenommen werden dürfe. Schließlich wurden die Anwesenden versichert, daß ihnen, wenn sie wegen der heutigen Arbeit angefochten oder beschimpft würden und sie dies der Herrschaft geziemend anzeigen, durch letztere gewiß und gebührend an die Hand gegangen und diese Ungebühr in große Strafe gesetzt werde (es war nämlich die Berührung eines Hochgerichts als ehrlos machend damalig allgemeine Anschauung, weshalb die Handwerker durch Sonderartikel gegen solche Ansicht geschützt werden mußten, s. auch den betr. Satz in der Zunftordnung!).

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_177.jpg&oldid=- (Version vom 30.6.2023)