Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 239.jpg

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zu vergreifen, worauf sie zum ganzen handgelübdlich verpflichtet werden und unterschreiben:

f. Amendingen: Josef Huß Ammann, Johann Miller, Führer Joh. Mich. Musch, Joh. Roth, Simon Roth,
f. Schwaighausen: Joh. Heß Ammann, Joh. Martin Haugg,
f. Eisenburg: Thomas Böckeler Ammann, Romanus Frehner, Führer,
endlich Joh. Högg von Unterhart und Nikolaus Stähle Amtsdiener.


3. Die Regelung der Gerichtsbarkeit.

Die durch Rechnungsrevision sichtbar gewordene Tätigkeit der würdigen Herren Administratoren sahen wir vorn 1805 zum letzten Mal sich äußern. 1806 fällt aus. 1807 ist „Kgl. Bayrisches Patrimonialgericht Eisenburg. Sanens“ unterschrieben, 1808 „von Patrimonialgerichts wegen J. B. v.Frey“, 1809–1848 Theobald Sanens. Was hatte das zu bedeuten?

Das Kgl. B. General-Landeskommissariat in Schwaben, Ulm, hatte den 1. April 1806 bekanntgegeben, daß die (administrative) „Verfassung“ nichts tauge, daß innerhalb 6 Wochen ein von den Interessenten zu bezahlender, ständig geprüfter Patrimonialrichter aufzustellen sei. Gegenwärtiges System sei gegen alle Grundsätze der Justiz- und Polizeiverwaltung. (A. N.) – Das glaubten selbst die Herren Interessenten. Nur fürchteten sie wieder für ihre Privatschatulle. Sie erklären sich bereit, protestieren aber (10. Juni) dagegen, daß die vom Unterhospital, stammenden, an den Staat übergegangenen 4 Zwölftel nichts beizutragen hätten, und fügten bei, daß das Spital in dieser Beziehung unzertrennbar mit der Herrschaft verbunden sei und wegen schneller Justiz mitzukonkurrieren haben müsse; auch gäbe es jedenfalls ohne solchen Usus öfters Collision zwischen Landgericht und Patrimonialgericht. – Allein das Landgericht fürchtete letztere nicht und war nicht willens veraltete Einrichtungen zu versteinern. Hier ist nun in den Akten wieder eine Lücke. Wir können nur vermuten, daß bis zur festen Regelung der Angelegenheit das Landgericht einen Patrimonialrichter einsetzte, weshalb sich dieser 1807 als „Kgl. Bayerisch“ bezeichnet. Aus Sti. 43. 13 erfahren wir, daß die Stadt 1806 einen vorschlug (Stadtgerichtsrat Joh. Gg. v. Schelhorn), der aber infolge seiner anderweitigen Dienststellungen vom Landeskommissariat mangels genügender Unabhängigkeit abgelehnt und darnach auf weiteren Vorschlag Josef

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_239.jpg&oldid=- (Version vom 19.10.2022)