Seite:Die preussischen Bürger des jüdischen Glaubensbekenntnisses 04.jpg

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Geistes hat nur das religiöse Bewußtsein ein Band, aber ein unauflösliches zwischen ihnen gebildet. Wie die Gemeinschaftlichkeit des Christenthums nicht hindert, Bürger verschiedener Staaten zu sein, so nicht das Judenthum. Brüder vor Gott sind es nicht immer vor Menschen.

Die Juden gehören also dem Staate an, in den sie entweder getreten oder in dessen Landen sie lebten als er sich bildete. Und da sie doch dem Staate als solchem nicht als Antinationale gegenüber treten können, da der Staat keine Nation ist, so verlangen sie von ihm nichts als staatliche Pflichten und Rechte, nichts von ihm als Mitglieder einer blutsverwandten Familie, als Bekenner des Judenthums, nur als Bewohner der Länder, die den Staat bilden. Denn dem Staat gegenüber sind sie Bürger, dem Christen – Bekenner des Judenthums, dem französischen Nachbar, dessen Vorfahren vor einem Jahrhundert an der Loire gewohnt, ein Jude, dessen Ahnen vor zwei Jahrtausenden am Jordan geweilt.

Ob die Juden die Unvermischtheit ihres Blutes für alle Zukunft [……]ten werden, wage ich weder noch ist es nöthig zu beantworten.

Es hängt die Frage in keiner Beziehung mit der über die Gleichstellung der jüdischen Bürger zusammen.

Es ist ebenso ein Eingriff in die persönliche Freiheit, wenn der Staat dem Einzelnen Ehen außer den ihm beliebten Kreisen gebietet als wenn er sie verbietet; er kann ebensowenig den Besitz vollständiger Freiheit an eine Bedingung der Unfreiheit anschließen, als die Juden auch nur in Verhandlungen über sie eingehen dürfen. Denn sie sind einmal, da sie nichts Anderes als ungeschmälertes Recht verlangen, selbst verhindert, dem, von dem sie fordern, durch freundliche Zugeständnisse entgegen zu kommen, dann aber ist die Ehe ein Akt, bei dem Alles von individuellen unbestimmbaren Neigungen abhängt.


§. 2.

Jeder Staat ist ein Rechtsstaat. Was man ihm auch sonst noch für Eigenschaften beilege, etwas Anderes als ein Rechtsstaat darf er