Seite:Dillenius Weinsberg 084.png

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deßhalb noch einmal an den Pabst Martin, welcher den Dechant Richard von Mosbach mit Vollzug des Weiteren beauftragte. Als die Stadt die Kosten dieses geistlichen Gerichts bezahlen sollte, appellirte sie an den Pabst und verwickelte dort Konraden in einen kostspieligen Prozeß. Nun berieth sich Konrad mit seinem Freunde, Pfalzgrafen Otto von Mosbach, wie er sich gegen die geächtete Stadt in Vortheil setzen könnte. Man hatte sich zwar gegenseitig reservirt, die Fehde jedesmal ein Vierteljahr zuvor anzukündigen. Allein Konrad glaubte sich durch die über die Stadt ausgesprochene Acht seines Versprechens entbunden und rüstete sich zur Fehde. Als die Städte dieses merkten, so legten sie eine noch stärkere Besatzung von Schützen nach Weinsberg, wodurch sie sich zwar zu Mitgeächteten machten, aber Konraden von offener Fehde, zu der er sich jetzt zu schwach fühlte, zurückschreckten.

Dafür machte Konrad von Sinzheim, seinem damaligen Pfandbesitze aus, unterstützt von dem rheinischen Pfalzgrafen Otto und mehreren Rittern, am

28. August 1428 ohne vorherige Absage einen Angriff auf Städtebürger, welche auf die Frankfurter Messe vorbeireisten, als auf Reichsächter, brachte 135 derselben in feste Haft und pfändete gewaltsam ihr Handelsgut. Die Fürsten und die Erzbischöfe von Mainz und Trier wünschten eine gütliche Beilegung der Sache, beschieden beide Parthieen zu einer Verhandlung nach Heidelberg, wo erst nach einer zweiten Zusammenkunft am Andreastage 1428, bei welcher die städtischen Abgeordneten sich etwas nachgiebiger zeigten (weil sie sahen, welch großen Antheil die Fürsten an Konrad nahmen), folgender Vergleich zu Stande kam:

1) Die Gefangenen sollen gegen Urphede freigelassen werden und Nichts zu zahlen haben.

2) Waare, Schiff und Geschirr soll den Städtern zurückgegeben werden; was jedoch abhanden gekommen, niemals von diesen gefordert werden.

3) Die Städter sollen an Konrad 30,000 fl. in 3 Zielern, zu Mergentheim, Gundelsheim und Bretten bezahlen und ihm darüber Brief und Siegel geben.

4) Dagegen erkannte Konrad die Stadt Weinsberg als freie Reichsstadt und verzichtete auf alle Ansprüche, die er von Sigmund und den Fürsten erworben habe oder noch erwerben möchte, jedoch mit Vorbehalt seiner Rechte, die er nach dem Richtungsbriefe zwischen seinem Vater Engelhard und den Städten inne gehabt.

Endlich 5) soll Konrad alle Briefe, die er von dem Kaiser und anderen über die Stadt erhalten habe, zurückgeben, sie für kraftlos erklären und dieß Sigmunden und dem Hofgericht mit der Bitte anzeigen, die Stadt von der Acht zu befreien und den Prozeß in Rom aufzuheben.

Konrad und die Abgeordneten versprachen Alles zu halten; es wurden Briefe darüber ausgefertigt und gesiegelt *)[1].

Die Abgeordneten der Städte stellten auch Konraden den Schuldbrief über die 30,000 fl. zu, verbanden darin alle Bundesstädte und versprachen, alles ohne Gefährde zu halten *)[1].

Dagegen erfüllte auch Konrad seine Versprechungen und richtete sogleich die gedachte Anzeige und Bitte an den Kaiser *)[1].

Gefangene, deren es 152 waren und Waaren wurden freigegeben und von den Städten wurde versprochen, die Urphede plötzlich nachzusenden.

Der widerliche Streit schien hiemit erlediget zu sein und die Stadt hatte bereits


  1. a b c *) Jäger nach Öhringer Archivalurkunden, worauf sich auch das Nachfolgende gründet.