Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 011.jpg

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betrachtet werden, scheint mir schon desshalb nicht ohne Nutzen zu sein, weil vorzugsweise nur an ihnen die Methode der Forschung sich entwickelt, nur sie die hinreichende Aufforderung bieten, zu vollständigerer Widerlegung der gegnerischen, zu grösserer Erhärtung der eigenen Behauptungen die Kriterien der Beweisführung mit möglichster Vollständigkeit und Genauigkeit aufzusuchen und festzustellen. Diesen Werth glaube ich nicht hoch genug anschlagen zu dürfen. Für die Feststellung der Methode beim Beweise der Stellung verwandter Quellen dürfte nun das ganze Gebiet der historischen Wissenschaften kaum einen geeigneteren Anhaltspunkt bieten, als die Untersuchungen über die Rechtsbücher. Die grosse Zahl der verwandten Glieder überhaupt, das Nebeneinanderbestehen der verschiedensten Rezensionen eines und desselben Gliedes, die durch die mangelhafte handschriftliche Beglaubigung und durch den mehr auf dauernde Zustände, als auf einzelne Thatsachen bezüglichen Inhalt herbeigeführte Ungewissheit über das absolute Alter einzelner Glieder, das und manches andere sind Umstände, welche einerseits die Beweisführung so verwirrten und erschwerten, dass im Verlaufe der Erörterungen die verschiedensten Kriterien derselben herangezogen werden mussten, andererseits die Anwendung fast aller so ermöglichten, dass diese Untersuchungen vorzugsweise geeignet sein dürften, der Aufstellung eines Systems der bezüglichen Beweisführung als Grundlage zu dienen. Die Bestimmung der Stellung verwandter Quellen, zumal bei der nächstliegenden Ausdehnung auf die Verwandtschaftsverhältnisse der verschiedenen Rezensionen und Handschriften einer und derselben Quelle, ist aber unzweifelhaft eine der wichtigsten Aufgaben des Forschers, zu deren Lösung er bei allen kritischen Untersuchungen über Echtheit, Unverfälschtheit und Glaubwürdigkeit der Quellen genöthigt sein kann.

In dieser Beziehung dürfte es sich nun freilich sehr empfehlen, die Aufgabe dahin zu stellen, dass die Darlegung der Methode den Hauptgesichtspunkt bildete, die Frage nach der Stellung der Rechtsbücher aber ihr in der Weise angeschlossen würde, dass sie vorzugsweise die Beispiele lieferte, wobei denn zugleich einige andere Quellen zugezogen werden könnten, für welche, wie z. B.

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_011.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)