der Text L sei lateinisch, die Texte S und D seien deutsch und
zwar in ihrer Fassung so nahestehend, dass sie zwar nicht auf
einander beruhen, aber auch nicht selbstständig aus dem Lateinischen
übersetzt sein können, so würde allerdings neben einem
lateinischen x auch ein deutsches y nothwendig anzunehmen sein.
Ein lateinisches x wäre aber schon kein völlig unbekanntes Glied
mehr; und bei einem sich lediglich auf die Textverhältnisse von
S, D, L stützenden Schlusse könnte x ebensowohl deutsch gewesen
und L aus ihm übersetzt sein, wodurch die Nothwendigkeit
der Annahme eines y ganz fortfallen würde. Nun ist freilich im
angenommenen Falle unter besonders günstigen Verhältnissen
die Möglichkeit des Nachweises, L könne in keiner Weise aus
einem deutschen x übersetzt sein, und damit die Nothwendigkeit
der Annahme eines y nicht zu bestreiten; aber das zu untersuchen
würde doch erst an der Zeit sein, wenn überhaupt schon
festgestellt wäre, dass keins der bekannten Glieder auf dem
andern beruhen könne, also die Stellung 10. oder 10b. stattfinden
müsse, welche für die nächste Aufgabe offenbar zusammenfallen;
ergibt die Untersuchung die Unmöglichkeit der Stellung
10., so ist dadurch auch 10 b. ausgeschlossen.
Ein sechstes unbekanntes Glied würde überhaupt nie in
Rechnung zu bringen sein, da es nur als Ausgangspunkt oder
als nur zwei Glieder verbindendes Mittelglied hinzutreten könnte.
Beachtenswerthe Modifikationen der Stellung sind dann aber
noch durch die Annahme von Doppelverwandtschaften bedingt,
die Annahme, dass eine Quelle auf zwei andern unter sich schon
verwandten beruht; denn der Fall des Beruhens einer Quelle auf
zwei nicht mit einander verwandten Quellen gehört natürlich
nicht hieher, da dann nicht mehr drei verwandte, sondern eigentlich
zwei Paare verwandter Glieder vorlägen. Die Verwandtschaft
der beiden frühern Glieder kann aber darauf beruhen, dass das
eine aus dem anderen abgeleitet ist; dann ergeben sich entsprechend
den Fällen 1—6 die möglichen Stellungen: