oder doch der Aenderung, nicht etwa umgekehrt für D die
Zeichen ursprünglicherer Mangelhaftigkeit, für S die der Emendation.
So gibt sich das Mehr in D durch Durchschneidung
von Sätzen in S, S. 32. (144.), durch Unvereinbarkeit mit andern
Angaben des Textes, S. 93. (205.), als Zusatz, das Weniger
dagegen durchweg als unzweifelhafte Lücke zu erkennen, S. 78.
95. (190. 207.); bei abweichenden Abtheilungen ist in D der
richtige Sinn gestört, S. 38. (150.); es zeigt D irrigen und
ungereimten Text, welcher nur bei Uebertragung aus dem niederdeutschen
Text von S ins Oberdeutsche entstanden sein kann,
S. 83. 103. (195. 215.); es findet sich endlich vor allem in D
eine Reihe offenbarer Lücken und Missverständnisse, welche sich
nur durch eine höchst oberflächlich vorgenommene Beseitigung
spezifisch sächsischer oder antiquirter Bestandtheile des Textes
von S erklären lassen. S. 86. (198.)
Dadurch fallen alle mit dem Ableitungsverhältnisse S — D
unvereinbaren Fälle, nämlich ausser 3. 4. 9. 16. 17. 19., welche
auch schon früher getroffen waren, noch 6. 8. 10. 12. 13. 15.
18. 22. 23. 25. 26. 28.
d.
Es sind demnach auf Grundlage der allseitig anerkannten
Textverhältnisse die möglichen Stellungen schon auf folgende
sechs zurückgeführt:
Von diesen würden sich durch den Nachweis, dass L aus D
abgeleitet sein müsse, 11. 21. 24. 27. beseitigen; da aber hier
der Punkt erreicht ist, von wo ab die Richtigkeit des früher
geführten Beweises bestritten ist, so dürfte es sich empfehlen,
langsamer vorzugehen und zunächst nur so viel zu beweisen, als
hinreicht, um die vom Gegner behauptete Stellung 24. zu beseitigen;
dazu genügt schon der Nachweis, dass D nicht aus L
abgeleitet sein könne, wodurch sich alle Fälle beseitigen, welche