Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 068.jpg

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kurz auf ihn einzugehen, wird um so nöthiger sein, als die Möglichkeit des Bestehens älterer Formen, als des bisher angenommenen Urtextes, freilich auch die Beweiskraft des Breslauer Rechts für den nächsten Zweck berühren würde.

Auf die Annahme älterer Formen leiten H. v. D. insbesondere zwei schlesische Hss. des Ssp., bei Homeyer n. 89. 90., welche die Eigenthümlichkeiten zeigen, dass der Ausdruck „Sachsen“ einigemal beseitigt ist, weiter der letzte Theil von Ssp. 3, 32 ab, also insbesondere das Reichsstaatsrecht, nur lückenhaft in einer Weise erscheint, welche schliessen lässt, dass derselbe ihrer gemeinsamen Vorlage gefehlt habe. Beides wird nun in einem Lande, welches nicht zu Sachsen und in der Zeit, als der Ssp. dort verbreitet sein dürfte, auch nicht zum Reichsverbande gehörte, doch schwerlich auffallen können. Die erste Eigenthümlichkeit theilt auch der Dsp., ein Umstand, welcher für H. v. D. die nächste Anknüpfung bietet; doch bemerkte ich bereits in meiner Arbeit S. 22 (134) bezüglich der sich hier gleichfalls anschliessenden Löwenberger Hs., dass sich eine nähere Beziehung zum Dsp. nicht findet, wie sich dadurch bestätigt, dass die jetzt bei v. D. Landrechtbuch. 13. abgedruckte Reimvorrede der Hs. n. 89 (U) trotz ihrer Abweichung von andern Texten sich dem Dsp. nicht nähert; eine nähere Verwandtschaft des Dsp. zu diesen schlesischen Texten zeigt sich vielmehr nur in ganz anderen Beziehungen, indem er, wenn auch noch nicht so weit entwickelt, wie diese, doch in der Richtung zu ihnen hin sich vom Urtexte entfernt.

Den Eigenthümlichkeiten jener Hss. würde ich nun gern Gewicht beilegen, wenn sich in ihnen überhaupt Kennzeichen eines ursprünglicheren Textes fände, als in andern; es liesse sich dann, freilich abgesehen von zahlreichen Schwierigkeiten, welche im Hintergrunde lägen, immerhin mit H. v. D. daraus folgern, sie seien aus einer ursprünglichern Form entnommen, der Ssp. sei in Schlesien entstanden, die allgemeinern Beziehungen seien erst später durch sächsische ersetzt, das Reichsstaatsrecht habe anfangs gefehlt. Nun weist H. v. D. aber selbst darauf hin, dass sie schon gegenüber der Hs. Q in ihrem Texte erweitert

erscheinen. Wollte man dennoch ihren Text als den

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_068.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)