Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 112.jpg

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wissen, dazu geeignet gewesen sein. Wären in der Regel alle oder die meisten Laienfürsten bei ihnen erschienen, so müsste sich allerdings ein Herkommen bald festgestellt haben. Aber wie die Hoftage dieser Zeit überhaupt, so waren auch die Wahlversammlungen nur noch sparsam besucht. Die 1208 zu Frankfurt versammelten Laienfürsten kennen wir nicht genau; nach der Besiegelung der Bestätigungsurkunde für Baiern (Mon. Boica 29 a, 542) dürfte ihre Zahl nicht gross gewesen sein, insbesondere ist von den spätern weltlichen Kurfürsten keiner bestimmt als anwesend zu erweisen; das Vorhergehen einer besondern sächsischen Wahlversammlung ist ein weiteres Moment, welches es unwahrscheinlich macht, dass hier die Ordnung der Stimmen sich irgend feststellen konnte. Nicht anders war das ohne Zweifel auf den Versammlungen zur Wahl K. Friedrichs II. Die 1220 zu Frankfurt Anwesenden sind uns aus den dort ausgestellten Urkunden hinlänglich bekannt; von Laienfürsten waren es nur Pfalzbaiern, Brabant, Thüringen und Anhalt. Wieder waren es 1237 nur Pfalzbaiern, Böhmen, Thüringen und Kärnthen. Auf Grundlage der Thatsachen konnte demnach gegen Ende der staufischen Zeit niemand im Stande sein zu behaupten, dass von etwa vorhandenen verschiedenen Ansichten über Zahl und Personen der ersten Wähler die eine oder die andere die richtige sei; und bestanden solche, so dürfen wir auch ziemlich sicher sein, dass vor dem Reiche nicht darüber entschieden war, da solche Entscheidungen durch Rechtsspruch durchweg nur dann erfolgten, wenn ein unmittelbarer Anlass dazu gegeben war; ein solcher war bei der geringen Anzahl anwesender Laienfürsten nie geboten, da es im höchsten Grade unwahrscheinlich sein muss, dass herkömmlich auch abwesende Fürsten ihre Stimme abgaben, wenn auch 1198 bezügliche Andeutungen sich finden. Es galt in dieser Beziehung unzweifelhaft der Grundsatz, dass, da alle Fürsten verpflichtet waren, den in rechter Weise gebotenen Hoftag oder Wahltag zu besuchen, die Beschlüsse der Anwesenden auch für die Abwesenden verbindlich waren. Das besondere Gewicht, welches 1198 auf die abwesenden Fürsten von Mainz und Pfalz gelegt wurde, mag sich daraus erklären,

dass sie gerade die unbestritten ersten Wähler waren, und dass

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_112.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)