Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 127.jpg

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als Massstab nehmen, aller Wahrscheinlichkeit nach die einzelnen Wähler nicht genannt. An der Sechszahl festhaltend konnte nun der Ssp. jener andern Ansicht bei Nennung von drei Laienwählern und ihren Aemtern folgen; den vierten, den Schenken, konnte er freilich nicht mehr gebrauchen; er beseitigt ihn durch die Bemerkung, dass er kein Deutscher sei, sei es, weil ihm eben kein besserer Grund zu Gebote stand, sei es weil der Aemtertheorie überhaupt eine andere entgegenstand und derselbe Grund schon von andern geltend gemacht war. In dieser Weise kann ich mir die Entstehung der Stelle und das sonderbare Einschieben Böhmens recht wohl erklären, ohne freilich behaupten zu wollen, es seien nicht andere Erklärungen ebenso zulässig. Die Annahme einer so schwankenden Grundlage für Angaben über wichtige Verfassungsbestimmungen mag für uns, die wir an scharfgefasste Staatsgrundgesetze gewöhnt sind, etwas befremdendes haben. Aber wo hatte der Verfasser eine Quelle zu erfahren, was wirklich im Reiche in dieser Beziehung Rechtens war? Ich glaube unbedenklich, da ich analoge Fälle genug nachweisen könnte, die Möglichkeit andeuten zu dürfen, dass man um 1230 in der Reichskanzlei selbst vielleicht nicht im Stande war, das mit Bestimmtheit anzugeben. Bestand aber damals überhaupt schon, wenn auch nicht allgemein, die Aemtertheorie, so konnte natürlich eine vielleicht sehr zufällig gerade so entstandene Angabe in einem verbreiteten Rechtsbuche, welche der Aemtertheorie und der Siebenzahl wenigstens durch Nennung der Aemter und des Königs von Böhmen einige Rechnung trug, wenn auch ohne ihr beizupflichten, zur Feststellung derselben viel beitragen.

Für unsern nächsten Zweck ist es nun freilich durchaus gleichgültig, ob diese Vermuthungen über die Entstehung der Stelle gegründet sind oder nicht. Was die Zeitfrage betrifft, so würde die Richtigkeit der frühern Beweisführung nur dann in Frage gestellt werden können, wenn sich erweisen liesse, um 1230 könnten einzelne der Fürsten die im Ssp. ihnen zugelegten Aemter noch nicht bekleidet haben. Für Pfalz, Sachsen und Brandenburg unterzieht H. v. D. das keinem Zweifel, meint sogar S. 81,

dass der Markgraf von Brandenburg unter K. Friedrich I. die

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_127.jpg&oldid=- (Version vom 18.1.2019)